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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email | |
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Landratsvorlage für die Übergangslösung der Sekundarschulbauten und -anlagen.
Mit der Rückweisung der Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton hat der Landrat am 5. Juni 2003 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, eine Vorlage für eine Übergangsregelung über die Finanzierung, den Unterhalt und die Nutzung der Sekundarschulbauten (inkl. bisherige Realschulbauten) vorzulegen, welche in einer paritätischen Arbeitsgruppe zwischen Vertretungen des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden auszuhandeln sei. Aufgrund dieser Verhandlungen schlägt nun der Regierungsrat dem Landrat vor, für die Übergangszeit folgende Regelungen in das Bildungsgesetz aufzunehmen:
-- | Die von der Sekundarschule genutzten Schulbauten und -anlagen (bisherige Sekundarschulbauten und -anlagen und bisherige Realschulbauten und -anlagen) werden nach dem bisherigen System gemäss "altem" Schulgesetz vom 26. April 1979 finanziert und unterhalten. |
-- | Für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen (Eigentum der Einwohnergemeinden) entrichtet der Kanton den Einwohnergemeinden einen jährlichen pauschalen Mietzins von Fr. 31'000.-- pro Klasse. |
-- | Für den Unterhalt sowohl der bisherigen Sekundarschulbauten und -anlagen als auch für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen entrichtet der Kanton den Einwohnergemeinden einen pauschalen jährlichen Unterhaltsbeitrag pro Klasse (Unterhaltspauschale), der gegenüber heute aufgrund eines vom Kanton in Auftrag gegebenen externen Gutachtens um 86 Prozent erhöht wird. |
-- | Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Miete und den reduzierten Unterhaltsbeitrag (in der Höhe, die unter dem vorherigen Gesetz gegolten hat) für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen rückwirkend auf den 1. August 2003 und die erhöhte Unterhaltspauschale rückwirkend auf den 1. Januar 2004 zu entrichten. |
Zwischen den Delegationen von Kanton und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden konnte somit sowohl über die Höhe der Abgeltungen als auch über das Abgeltungssystem (Unterhalts- und Mietpauschalen pro Klasse) Einigung erzielt werden. Eine Differenz besteht lediglich noch im Zusammenhang mit dem vom Regierungsrat beantragten Zeitpunkt für das Inkrafttreten der erhöhten Unterhaltspauschale. | |
-- | Für den Kanton resultieren aus der vorgeschlagenen Übergangsregelung wiederkehrende Mehrkosten von jährlich 7.2 Mio. Franken. |
-- | Im Jahr 2004 ergibt sich für den Kanton gegenüber dem Budget eine Mehrbelastung von 7.0 Mio. Franken. Darin eingeschlossen sind: die rückwirkende Auszahlung der Miete für bisherige Realschulbauten und -anlagen für Zeit vom 1. August - 31. Dezember 2003, der gegenüber dem Budget erhöhte Mietbetrag für 2004 sowie die rückwirkende Auszahlung der erhöhten Unterhaltspauschale für alle von der Sekundarschule genutzten Schulbauten und -anlagen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004. Der Unterhaltsbeitrag vom 1. August - 31. Dezember 2003 für die in diesem Zeitraum genutzten Realschulbauten und -anlagen wurde gemäss bisheriger Regelung zu Lasten der Rechnung 2003 bereits überwiesen. |
Gemeinden und Kanton haben sich auf folgende Rückerstattung durch die Gemeinden geeinigt: Während es beim Unterhalt für die Sekundarschulbauten um eine Dienstleistung im Auftrage des Kantons geht, die auch nach "altem" Schulgesetz abgegolten werden musste, handelt es sich bei der Miete und dem Unterhalt für die Nutzung der bisherigen Realschulbauten um Kosten, die aus dem Trägerschaftswechsel der Realschule entstanden sind. Diese Verschiebung zu Lasten des Kantons wird auf Grund der Anzahl Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus A im zugeordneten Sekundarschulkreis berechnet und ausgeglichen.
Die Ausarbeitung der definitiven Lösung über Eigentum, Unterhalt, Nutzung und Finanzierung der Sekundarschulbauten und -anlagen wird der Regierungsrat wieder der erwähnten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden übertragen. Die bestimmungsgemässe Verwendung des Fonds zur Finanzierung der Übernahme der Sekundarschulbauten wird ebenfalls Gegenstand der definitiven Lösung sein, die bis Ende 2005 vorliegen soll.
Der Zeitplan sieht eine ganz kurze Vernehmlassung vor, damit die Übergangslösung bereits im Januar 2005 vom Landrat behandelt werden kann.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 925 50 60 (Sekretariat)
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | Änderungen der Gemeindeordnungen in folgenden Gemeinden: |
Bretzwil (Bürger- und Einwohnergemeinde), Niederdorf (Bürgergemeinde) , Reigoldswil (Einwohnergemeinde), Wahlen, Buckten (Bürgergemeinde), Eptingen (Bürgergemeinde), Füllinsdorf (Bürgergemeinde), Oltingen (Bürgergemeinde) |
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
- | als Mitglied der Ethikkommission beider Basel: Dr. iur. Patrizia Schmid |
- | als Mitglieder des Stiftungsrates der Dr. Louis Glatt-Stiftung: |
Martin Leber, Jacques Handschin, Heidi Rickenbacher, Felix Imhof, Urs von Arb | |
- | als Mitglied des Schulrates der gewerblich-industriellen Berufsfachschule Muttenz: |
Urs Schluchter, Münchenstein | |
- | als Mitglied des Frauenrates: Jacqueline Vogel, Reinach |
Erwahrung
Der Regierungsrat hat erwahrt:
- | die Wahl von Peter Steffen als Mitglied des Gemeinderates Diegten; |
- | die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmungen vom 26. September 2004 (Referendum gegen Kantonsbeitrag an das Orchester Basel Sinfonietta und Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes). |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf beschlossene "Mutation 2004" zum Quartierplan Garage Kurve AG |
- | der von der Gemeindeversammlung Ettingen beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Flühbergring", Mutation zum Strassennetzplan Siedlung "Flühbergweg - Flühbergring - Fürstensteinstrasse" |
- | den vom Gemeinderat Grellingen beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Paradiesreben" |
- | die von der Einwohnergemeindeversammlung Therwil beschlossenen Quartierplanvorschriften "Gewerbe-Benkenstrasse". |
Besuch einer Delegation des Landrates des Kantons Uri im Baselbiet Am Donnerstag, 14. Oktober 2004, stattet eine Delegation des Landrates des Kantons Uri im Baselbiet einen offiziellen Besuch ab. Mitteilung an die Medien: am Donnerstag, 14. Oktober 204, 12.00 Uhr, besteht vor dem Regierungsgebäude in Liestal Gelegenheit für Fotoaufnahmen. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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