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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

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Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Gegenvorschlag zur Bildungsinitiative (Jubiläumsinitiative)


Die Regierungen beider Basel haben bereits vor bald einem Jahr einen Gegenvorschlag zur Bildungsinitiative verabschiedet und die Anliegen der Initianten für eine Schulkoordination und eine gemeinsame bikantonale Bildungsentwicklung aufgenommen. Basel-Landschaft und Basel-Stadt unterstützen die Anliegen, lehnen die Initiative aber ab, weil sie der gesamtschweizerischen Schulkoordination und Weiterentwicklung zu wenig Rechnung trägt und weil die gesetzte Frist für die verlangte Änderung zu kurz ist. Die Vernehmlassung, wie sie im Kanton Basel-Landschaft von Ende August bis Ende November 2004 durchgeführt worden ist, konnte für eine neue gemeinsame Standortbestimmung zur weiteren Bildungsentwicklung im Rahmen der schweizerischen Koordination genutzt werden. Die Regierungen beider Basel beabsichtigen, sich mit vereinter Kraft für die koordinierte Weiterentwicklung des Bildungswesens der Schweiz einzusetzen und ihre Schulkooperation in diesem Rahmen zu vertiefen.


Die Bildungsinitiative möchte die Schulsysteme der beiden Basel bis 1. Januar 2008 vereinheitlichen und Fachhochschulen und Universität in eine gemeinsame Trägerschaft überführen. Die Regierungen beider Basel haben diese Stossrichtung unterstützt. Eine Annäherung oder Angleichung der Schulsysteme beider Basel muss indes zwingend im Rahmen der gesamtschweizerischen Koordination verortet sein und darf kein neues Inseldasein schaffen. Zudem ist die von den Initianten gesetzte Frist für eine Umsetzung der Anliegen viel zu kurz bemessen.


Der Gegenvorschlag beinhaltet eine analoge Gesetzesrevision in den beiden Halbkantonen. Er nimmt das Anliegen der Initianten nach umfassender bikantonaler Kooperation im Bildungswesen auf und verbindet es mit dem Ziel der gesamtschweizerischen Koordination. Im Schulbereich wird eine sukzessive Annäherung angestrebt. Mit der bereits erfolgten Schaffung der Fachhochschule Nordwestschweiz der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie den Arbeiten zur gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel ist die von den Initianten geforderte Stärkung der gemeinsamen Hochschulentwicklung bereits praktisch aufgenommen worden.


Für die nächsten Jahre stehen einige wichtige Weichenstellungen in der Bildungsentwicklung an, die zu Gunsten der Verbesserung der regionalen und schweizerischen Schulkoordination genutzt werden sollen. Dazu gehören insbesondere folgende interkantonale Vorhaben:


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Revision und Ergänzung des Konkordates zur Schulkoordination; Schaffung schweizerischer Bildungsstandards bis 2007 im 2., 6. und 9. Schuljahr in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften und ergänzend weiterer Aufbau eines Bildungsmonitorings mit regelmässiger Messung der Lernergebnisse; Ergänzende Schaffung eines deutschschweizerischen Lehrplans für die Volksschule mit allen Fächern und Bildungsbereichen bis 2011.

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Verstärkung, Verbesserung und Evaluation des Sprachenunterrichts mit einer Vorverlegung des Beginns des Französisch- und Englischunterrichtes an der Primarschule.

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Überprüfung des Schuleingangsbereichs und allenfalls Einführung einer Grund- oder Basisstufe als Verbindung zwischen Kindergarten und der Unterstufe der Primarschule auf der Grundlage der Ergebnisse der Schulversuche in der deutschsprachigen Schweiz.

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Überprüfung des gymnasialen Bildungsganges unter Einbezug der schweizerischen Evaluation (EVAMAR) und entsprechend der Absicht des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft, die Ausbildungszeit bis zur Matur von derzeit 12 1/2 auf 12 Jahre in interkantonaler Abstimmung zu verkürzen.

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Überprüfung der Bildungswege an den Volksschulen Basel-Stadt gemäss Auftrag des Regierungsrates vom 17. Dezember 2002. Zusammen mit der seit August 2004 wirksamen und befristeten Strukturänderung an der Weiterbildungsschule bildet dieser Beschluss die sogenannte Doppellösung.

Zudem hat die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, gestützt auf eine parlamentarische Initiative sowie auf die Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und Bern, einen Entwurf einer neuen Bildungsverfassung in enger Zusammenarbeit mit der EDK vorbereitet. Im Mai 2005 wurde der aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete Entwurf zu Handen des Plenums verabschiedet. Der Nationalrat wird diese Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession 2005 beraten. Mit der Revision der Verfassung wird die Schulkoordination sowie die Hochschulentwicklung gestärkt.


In der engeren Region der Nordwestschweiz haben die Bildungsdirektionen Ende Mai 2005 eine Absichtserklärung zur Harmonisierung und Weiterentwicklung der Volksschule verabschiedet. Mit vereinten Kräften sollen die Volksschulen weiterentwickelt werden, um die Mobilitätsbarrieren zu beseitigen, bessere Lernergebnisse erzielt werden und möglichst alle Schülerinnen und Schüler einen Abschluss der Sekundarstufe II erreichen.


Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse im Kanton Basel-Landschaft und des weiteren Fortschritts in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Hochschulbereich ist der Gesetzestext leicht angepasst worden. Der Regierungsrat hat nun den revidierten Gesetzesentwurf dem Parlament als partnerschaftliches Geschäft zur Beschlussfassung zugeleitet.


Auskunftspersonen Kanton Basel-Landschaft: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, 079 252 94 00, Alberto Schneebeli, Stabsstelle Bildung, 061 925 50 53.



 

Standesinitiative - auch Konsum von Kinderpornografie soll strafbar sein

Der Regierungsrat stimmt der Motion zur Lancierung einer Standesinitiative betreffend Kinderpornografie der landrätlichen Justiz- und Polizeikommission vom 24. Februar 2005 vollumfänglich zu. Diese fordert die Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie sowie eine Erhöhung des Strafmasses.


Herstellung, Einfuhr, Lagerung, in Verkehr bringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen von kinderpornographischem Material sind strafbar. Seit dem 1. April 2002 ist zudem auch der Besitz von Kinderpornografie strafbar. Der Konsum an sich ist hingegen straffrei. Die rechtlich unterschiedliche Behandlung von Besitz und Konsum ist stossend. Fälle, bei denen ein massiver Konsum von Kinderpornografie, aber kein Speichern oder Herunterladen und damit auch kein Besitz festgestellt werden konnten, mussten mangels Strafbarkeit eingestellt werden.


Die Straflosigkeit des Konsums von Kinderpornografie ist äusserst unbefriedigend, denn der Konsum bildet die Nachfrage und steuert das Angebot. Wer Pornografie mit Kindern konsumiert, macht sich mitschuldig an der sexuellen Ausbeutung der missbrauchten Kinder und Jugendlichen. Um die Kinderpornografie im Internet möglichst wirksam zu bekämpfen, erachtet es auch der Regierungsrat als erforderlich, dass der Konsum von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie unter Strafe gestellt wird. Hier besteht eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss.


Mit der Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie wird ein deutliches Signal gesetzt, dass jegliche Form von Kinderpornografie strafrechtlich verfolgt wird. Gleichzeitig soll das in Artikel 197 des Strafgesetzbuches enthaltene Strafmass angemessen verschärft werden. Die heute vorgesehene Strafe von höchstens einem Jahr Gefängnis oder Busse ist zu mild, um potentielle Täter von den verbotenen Handlungen im Zusammenhang mit der Kinderpornografie abzuschrecken.


Die Standesinitiative ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornografie. Nach wie vor ist der Kanton Basel-Landschaft der einzige Kanton, der eine Meldestelle für Kinderpornografie betreibt (www.polizei.bl.ch).


Für weitere Auskünfte: Anand Jagtap, stv. Leiter Kommunikation, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, 061 925 66 15



 

KANADA: Konzept einer kantonalen Namen- und Adressdatenbank

Eine verwaltungsweite Arbeitsgruppe, der auch eine Vertretung der Gemeinden angehört, hat das Grobkonzept "KANADA" vorgelegt. KANADA steht als Abkürzung für eine "KAntonale Namen- und AdressDAtenbank". Dieses Konzept zeigt Möglichkeiten auf, wie eine zentrale Namen- und Adressdatenbank aufgebaut werden kann und welchen Nutzen die kantonalen Dienststellen, aber auch die kommunalen Verwaltungen daraus ziehen können. Ausgangspunkt war die Untersuchung über die Mehrfachspeicherung von Adressdaten in der kantonalen Verwaltung und den kantonalen Anstalten, die gezeigt hat, dass rund 5 Millionen Adressdaten in der Verwaltung vorhanden sind. Zudem sind Adressen oft nicht mehr auf dem aktuellen Stand.


Ziel von KANADA ist, dass einerseits ein Name mit der zugehörigen Adresse nur einmal gespeichert werden muss und andererseits die Einwohnerin bzw. der Einwohner nur an einer Stelle eine Adressänderung vornehmen und nicht mehr an mehreren Stellen vorstellig werden muss.


Weitere Auskünfte: August Lienin, Kantonsstatistiker, Tel. 061 925 56 31



 

Übergangslösung im Kanton für das steuerliche Bausparen

Der Baselbieter Regierungsrat hat beschlossen, das Bausparen als zwischenzeitliche Übergangslösung auch im Steuerjahr 2005 zuzulassen.


Im Steuerpaket 2001, das am 16. Mai 2004 vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt worden ist, ist die Einführung des gesamtschweizerischen Bausparens vorgesehen gewesen. Nach dessen Ablehnung wäre es dem Kanton Basel-Landschaft nun seit Beginn dieses Jahres eigentlich verwehrt, weiterhin einen Abzug vom steuerbaren Einkommen für das Bausparen zu gewähren. Leidtragende wären dabei diejenigen Mieterinnen und Mieter sowie junge Familien, die sich die Mittel zum Erwerb von Wohneigentum ansparen wollen.


Beim eidgenössischen Parlament sind drei Initiativen zum Bausparen hängig. Zudem hat auch der Kanton Basel-Landschaft als Pionierkanton auf diesem Gebiet Ende Oktober 2004 eine Standesinitiative für das Beibehalten des steuerlich privilegierten Bausparens eingereicht. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) hat die parlamentarischen Initiativen im Februar 2005 befürwortet. Die erste Hürde für die gesamtschweizerische Einführung des Bausparens ist damit bereits genommen. Im Spätherbst wird die WAK des Ständerates über das Bausparen befinden.


Die Streichung des Abzuges im Kanton Basel-Landschaft bis zur erwarteten Wiedereinführung des Bausparmodells würde die Sparziele der betroffenen Personen stark beeinträchtigen und eine breite Verunsicherung oder gar völliges Unverständnis hervorrufen. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, vorerst für ein weiteres Jahr den Bausparabzug beizubehalten.


Bereits im Jahr 2000 hat der Kanton Basel-Landschaft vor einer ähnlichen Situation gestanden. Bei der Umsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes per 1. Januar 2001 ist im Vorfeld kommuniziert worden, dass das Modell des steuerprivilegierten Bausparens aufgegeben werden müsste. Auf politischen Druck hin war dann jedoch kurzfristig eine befristete Weiterführung möglich.


Weitere Auskünfte: Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 52 71.



 

Baselbieter Sportpreis 2005 an Ariane Gutknecht

Der Regierungsrat hat beschlossen, den mit 15'000 Franken dotierten Baselbieter Sportpreis 2005 an Ariane Gutknecht aus Allschwil zu vergeben. Förderpreise erhalten der Junioren-OL-Weltmeister Fabian Hertner aus Pratteln und Kunstturner Roman Gisi aus Seltisberg. Mit einem Anerkennungspreis ausgezeichnet werden Dieter Hofmann, Liestal, und Franz Stohler, Ziefen.


Die 41-Jährige Ariane Gutknecht aus Allschwil ist eine der erfolgreichsten Ausdauerathletinnen der Schweiz. Sie gehört seit 1995 der Schweizer Triathlon-Nationalmannschaft an. Sie hat sich seit ihrem Einstieg in die Duathlon-/Triathlon-Szene kontinuierlich gesteigert. Zu ihren grössten Erfolgen zählen der Duathlon-Weltmeistertitel 1997 mit dem Schweizer Team, der Sieg bei der Kombinationswertung Ironman Hawai und Xterra Maui im Jahr 2002, der Sieg am Ironman Switzerland 2004 und der erste Platz am diesjährigen Gigathlon als Single-Athletin.


Zwei mit je 5'000 Franken dotierte Förderpreise werden an hoffnungsvolle Nachwuchssportler, Fabian Hertner aus Pratteln und Roman Gisi aus Seltisberg, verliehen.


Fabian Hertner ist der erfolgreichste Nachwuchs-Orientierungsläufer der Region Basel. An der Junioren-OL-Weltmeisterschaft im Tessin erkämpfte sich der 20-Jährige den Weltmeistertitel in der Mitteldistanz und den vierten Rang mit der Schweizer Staffel. Polymechaniker Fabian Hertner schloss im Rahmen der Leistungssportförderung Baselland eine spezielle Berufslehre in Kombination mit Spitzensport mit Erfolg ab.


Der 20-Jährige Roman Gisi zählt zu den grössten Nachwuchshoffnungen im Schweizer Kunstturnen. Seit seiner frühesten Kindheit trainiert Roman Gisi im Kunst- und Geräteturnzentrum in Liestal (NKL). Roman Gisi ist der erfolgreichste Turner des NKL, was der Gewinn der Silbermedaille an der Junioren-Europameisterschaft 2002 und die Teilnahme an mehreren Länderkämpfen mit der A-Nationalmannschaft dokumentieren. Im Jahr 2004 gewann er als erster NKL-Turner einen Elite-Schweizermeistertitel am Reck.


Roman Gisis langjähriger Cheftrainer, Dieter Hofmann, erhält einen mit 3'500 Franken dotierten Anerkennungspreis. Dieter Hofmann war während mehr als 13 Jahren Cheftrainer des NKL und massgeblich für den erfolgreichen Aufbau des Kunstturnens in der Region Basel verantwortlich. Er führte mehrere Turner in nationale Jugend-, Junioren- und Sichtungskader des Schweizerischen Turnverbandes. Mit der Pension im Frühling dieses Jahres trat er als Cheftrainer zurück.


Ein zweiter Anerkennungspreis geht an Franz Stohler aus Ziefen. Er verdiente sich die Auszeichnung für sein grosses publizistisches Schaffen. Er verfasste mehrere Sport-Publikationen. Als Präsident der Vereinigung Baselbieter Sportjournalisten war er vor 20 Jahren Mitgründer des Baselbieter Sportpreises. Seit 1956 verfasste er als Sportjournalist mehr als 1'500 Zeitungsartikel. Zudem war er langjähriger Pressechef verschiedener Sportverbände und führte Berichterstattungskurse für angehende Sportjournalisten durch.


In der Evaluation des diesjährigen Baselbieter Sportpreises wirkten die Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände und die Vereinigung Basellandschaftlicher Sportjournalisten mit.


Die Übergabe der Preise durch Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, erfolgt am Samstag, 10. Dezember 2005, anlässlich einer öffentlichen Feier in Oberwil.


Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 03, Natel 079 770 49 61



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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die von der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden am 21.März 2005 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Kirchpark".

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die von der Einwohnergemeindeversammlung Füllinsdorf am 28. April 2005 beschlossenen Mutationen des Zonenplans Siedlung und des Strassennetzplanes sowie der Bau- und Strassenlinienplan im Gebiet Bodenacher.

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die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 11. Mai 2005 beschlossene Mutation zu den Teilzonenvorschriften "Quellenweg".

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den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Wintersingen vom 16. Juni 2004 betreffend den Zonenplan und das Zonenreglement Siedlung, den Strassennetzplan Siedlung sowie den Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan (mit Ausnahme)


 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat:


die Änderung vom 7. Juni 2005 der Verordnung vom 7. April 1998 über das EDV-Grundbuch auf den 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt.



 

Mitteilung an die Medien

Am 4. und 11. Oktober 2005 finden keine Regierungssitzungen statt. Das nächste Medienbulletin aus den Verhandlungen des Regierungsrates erscheint voraussichtlich am 18. Oktober 2005.




Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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