Übersicht Regierungsrat

Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Regierungsrat gratuliert Roger Federer zum Sieg am US Open in New York


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gratuliert Roger Federer zu seinem Sieg am US Open in New York. Der Triumph am US Open bedeutet den vierten Grand-Slam-Titel insgesamt für den Baselbieter Roger Federer. Von diesen vier Grand-Slam Titeln sind drei in diesem Jahr erkämpft worden. Der Regierungsrat freut sich über die grossartige sportliche Leistung und den weiteren Ausbau von Roger Federers Vorsprung in der Rangliste der weltbesten Tennisspieler.



 

Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet dem Landrat eine Vorlage betreffend Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB 2). Eine breite Vernehmlassung zu dieser Vorlage hat gezeigt, dass der Beitritt zur IVöB 2 von den Verbänden, Organisatoren und Gemeinden gewünscht wird.


Zur koordinierten Umsetzung des sektoriellen bilateralen Abkommens mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens vom 21. Juni 1999 und des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 haben die Kantone beschlossen, eine Revision der bestehenden Kantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vorzunehmen. Mit der IVöB 2 sind für den Kanton Basel-Landschaft keine Änderungen verbunden: Das Gesetze über öffentliche Beschaffungen muss nicht angepasst werden. Die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der anzuwendenden Beschaffungsverfahren (freihändiges Verfahren, Einladungsverfahren, offenes Verfahren) hat der Regierungsrat bereits beschlossen.


Weitere Auskunft: Ernst P. Emmenegger, Leiter Abt. Wirtschaft und Finanzen, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 47



 

Mehr Information der Stimmberechtigten bei der Urnenwahl von Richterinnen und Richtern

Bei der Urnenwahl von Richterinnen und Richtern sollen künftig die offiziell Kandidierenden den Stimmberechtigten durch ein amtliches Informationsblatt der Landeskanzlei bekannt gegeben werden. Als offiziell Kandidierende werden diejenigen Personen betrachtet, die bis zum 48. Tag vor dem Wahltag beim zuständigen Statthalteramt zur Wahl vorgeschlagen worden sind. Mit dieser Massnahme soll das Informationsdefizit der Stimmberechtigten bei den Richterwahlen behoben werden. Bisher war es bei diesen Wahlen für die Stimmberechtigten oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden, die Namen von Kandidierenden in Erfahrung zu bringen. In besonderem Masse gilt dies bei den Wahlen der Mitglieder der Bezirksgerichte und dort ganz besonders bei der Wahl des Bezirksgerichts Arlesheim, wo immerhin 18 Richterinnen und Richter zu wählen sind.


Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Vorlage auf Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte an den Landrat verabschiedet.


Weitere Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01



 

Regierungsrat befürwortet die Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten und unterstützt die Verstärkung der flankierenden Massnahmen

In einer ersten Vernehmlassung an das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) zur Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten zeigt sich der Regierungsrat befriedigt über das mit der EU erzielte Verhandlungsresultat. Demnach kann die Schweiz die gleichen Übergangsfristen beanspruchen, die sich die bisherigen EU-Staaten selbst zugestanden haben. Während dieser Fristen bleiben arbeitsmarktliche Beschränkungen gegenüber den neuen EU-Staaten erlaubt (Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, Kontingente).


In einer zweiten Vernehmlassung an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu den flankierenden Massnahmen zur Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten begrüsst der Regierungsrat, dass die flankierenden Massnahmen frühzeitig überprüft werden. Eine vom Bund zusammengestellte Arbeitsgruppe schlägt zahlreiche Verstärkungen vor (wichtigste Elemente: Anstellung von Inspektoren, Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, Verpflichtung der entsendenden Arbeitgeber zur Leistung von Vollzugsbeiträgen und zur Mittragung von Weiterbildungskosten, Verpflichtung bestimmter Arbeitgeber zur Leistung einer Kaution). Grundsätzlich unterstützt der Regierungsrat diese Verstärkungen. Deren finanzielle Auswirkungen und deren Praxistauglichkeit müssen jedoch noch vertieft geprüft werden.


Weitere Auskünfte: Stefan Bloch, Ressortleiter KIGA Baselland, Telefon 061 826 77 63



 

Der Regierungsrat stimmt dem Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der EG zu.

Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Integrationsbüro des Bundes dem Entwurf zum Bundesgesetz über das Zinsbesteuerungsabkommen zu. Die Regierung geht dabei davon aus, dass die neuen Bestimmungen im Rahmen der bisherigen Vollzugspraxis in der Schweiz umgesetzt werden.


Das neue Bundesgesetz ist ein reines Vollzugsgesetz. Es dient der Durchsetzung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der Europäischen Gemeinschaft in der Schweiz. Insbesondere werden dabei die Aufgaben und Zuständigkeiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung normiert, das Rechtsmittelverfahren geregelt sowie verschiedene Strafbestimmungen aufgeführt.


Die im Abkommen neu geregelte Zinsbesteuerung ist bekanntlich dem innerstaatlichen Modell der Verrechnungssteuer nachgebildet. Der Steuerrückbehalt an der Zahlstelle bzw. die freiwillige Meldung an den Wohnsitzstaat zur Besteuerung soll eine sinnvolle und zugleich störungsfreie Abwicklung internationaler Zinszahlungen gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen in steuerlicher Hinsicht im EU-Raum verhindern. Wenn nun die Schweiz dazu Hand bietet, so müssten langfristig auch andere Ausweichstaaten bzw. unabhängige Hoheitsgebiete tatsächlich in diese umfassende Regelung einbezogen werden, wie es die EU-Kommission erklärt hat.


Weitere Auskünfte: Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Tel. 061 925 52 71



 

Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes (Vorgezogene Regelung für den grenzüberschreitenden Stromhandel)

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Haltung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes für den grenzüberschreitenden Stromhandel. Diese befürwortet die Marktöffnung, sobald die Schweiz mit der EU auf internationaler Ebene eine entsprechende rechtliche Basis dazu geschaffen hat. Ein "vorauseilender Gehorsam" ist zu verhindern. In Abweichung zur EnDK befürwortet der Regierungsrat jedoch die Zwischenschaltung eines fakultativen Referendums zwischen erster und zweiter Marktöffnungsstufe.


Nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) im Herbst 2002 schickte der Bundesrat ein neues Stromversorgungsgesetz und eine Revision des Elektrizitätsgesetzes in die Vernehmlassung. Diese Vorlage soll offene Fragen nach der Ablehnung des EMG beantworten. Die Liberalisierung des Marktes soll in zwei Schritten erfolgen. In einer ersten Marktöffnungsstufe sollen die stromintensiven Unternehmungen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh ihren Lieferanten im In- und Ausland frei wählen können. Nach fünf Jahren soll der Markt in einer zweiten Stufe vollständig geöffnet werden.


Weitere Auskunft; Felix Jehle, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 18



 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat die Abrechnung des Verpflichtungskredits "Software für die Personal- und Lohnadministration" verabschiedet. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits kann somit zusammen mit dem Bericht der "Parlamentarischen Untersuchungskommission Informatik" im Landrat behandelt werden.


Weitere Auskünfte: Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Tel. 061 925 53 35



 

Budget und Jahresprogramm 2005:

Der Regierungsrat hat Budget und Jahresprogramm 2005 verabschiedet.


Einladung zu einer Medienkonferenz
Die Finanz- und Kirchendirektion lädt auf Mittwoch, 22. September 2004, 10.30 Uhr, im Gebäude der Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, in Liestal zu einer Medienkonferenz betreffend Budget, Jahresprogramm 2005 und Investitionsprogramm 2005 ein.
(siehe Einladung, welche die Finanz- und Kirchendirektion separat versendet bzw. Medienanlässe)



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:

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die von der Einwohnergemeindeversammlung Roggenburg beschlossenen Zonenvorschriften 'Landschaft', Strassennetzplan 'Landschaft'

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der von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen beschlossene Waldbaulinienplan 'Lochbrugg'

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die von der Einwohnergemeindeversammlung beschlossene Mutation 2004 zum Bau- und Strassenlinienplan 'Dietisberg'




Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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