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Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Herzliche Gratulation an Roger Federer


Der Regierungsrat gratuliert dem Baselbieter Roger Federer herzlich zu seinem Sieg am US-Open in New York. Nach dem Traumfinal gegen Andre Agassi hat Roger Federer den sechsten Major-Titel gewonnen und schliesst damit in der ewigen Rangliste des Welt-Tennis zu Tennis-Legenden wie Boris Becker oder Stefan Edberg auf. Der Regierungsrat wünscht Weltleader Roger Federer für die bevorstehenden Turniere, vor allem auch für den Ende September in Genf stattfindenden Davis-Cup Team-Wettkampf gegen England, viel Erfolg.



 

Nachbarschaftsbesuch des Regierungspräsidiums Freiburg

Im Anschluss an seine heutige Sitzung hat der Regierungsrat im Landsitz Castelen in Augst eine Delegation des Regierungspräsidiums Freiburg getroffen. Der deutschen Delegation gehörten an:


Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg (Präsident des Regierungspräsidiums Freiburg),


Polizeipräsident Wolfram Haug (Leiter der Abt. 6, Landespolizeidirektion),


Schulpräsidentin Rosemarie Stürmelinger (Leiterin der Abt. 7, Schule und Bildung),


Leitender Regierungsdirektor Dieter Blaess (Leiter der Abt. 3, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen),


Leitender Regierungsdirektor Wilderich von Droste (Leiter der Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit),


Oberregierungsrat Alfons Bank (Schweizreferent der Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit),


Leitender Regierungsdirektor Hans-Detlef Müller (Erster Landesbeamter, Stellvertreter des Landrats des Landkreises Lörrach).


Im Mittelpunkt des Treffens stand der Gedankenaustausch über aktuelle Entwicklungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und die Zukunft der Oberrheinkooperation.



 

Neue Lohnmeldepflicht ab dem Steuerjahr 2006

Das neue Lohnmeldeverfahren mit der Pflicht der Arbeitgebenden zur Abgabe eines Doppels des Lohnausweises direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft gilt ab dem 1. Januar 2006.


Der Baselbieter Regierungsrat hat die vom Landrat am 23. Juni 2005 beschlossene Einführung der neuen Lohnmeldepflicht mit dem Versand des Lohnausweises direkt an die Steuerverwaltung auf den 1. Januar 2006 (mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2006 = Lohnzahlungen ab 2006) in Kraft gesetzt. Administrativ wird sich diese Massnahme in der Regel aber erst Anfang des Jahres 2007 auswirken, wenn die Arbeitgebenden die Lohnausweise 2006 ausstellen werden.


Die neue Lohnmeldepflicht bedeutet, dass sämtliche Arbeitgebenden mit Sitz oder Betrieb im Kanton Basel-Landschaft ein Exemplar des Lohnausweises nicht nur dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, sondern direkt auch der Steuerbehörde abgeben müssen. Wo die arbeitende Person ihren Wohnsitz hat, spielt keine Rolle. Auch ist diese neue Lohnmeldepflicht völlig unabhängig von der Einführung und dem Inhalt des neuen Lohnausweises.


Ziel der neuen Lohnmeldepflicht ist eine bessere Erfassung des steuerpflichtigen Einkommens und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die direkte Abgabe des Lohnausweises an die Steuerbehörde ist eine einfache Massnahme zur Verbesserung des Steuervollzugs und zur effizienteren Bewirtschaftung des Steuersubstrats. Sie führt für die Arbeitgebenden kaum zu Mehraufwand.


Den Zeitpunkt des Inkrafttretens hatte der Landrat dem Regierungsrat überlassen, um die Einführung dieses neuen Verfahrens mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt abzustimmen. Der Kanton Basel-Stadt nimmt die Einführung der neuen Lohnmeldepflicht auf den gleichen Zeitpunkt hin vor.


Weitere Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst, Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion,Telefon 061 925 53 15.



 

Erneuerung der Giebenacherstrasse in Füllinsdorf

Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat die Kreditvorlage für die Erneuerung der Giebenacherstrasse in Füllinsdorf im Abschnitt Unterer Rainweg bis Poolstrasse. Die Giebenacherstrasse ist eine Ortsverbindungsstrasse und weist einen durchschnittlichen Tagesverkehr von ca. 3'500 Fahrzeugen auf. Auf dieser Strasse verkehrt die Buslinie 76 und sie dient auch als Wanderwegverbindung. Heute besteht die Strasse in diesem Abschnitt lediglich aus einer schmalen Fahrbahn ohne Trottoirs oder Gehbereichen. Die Fussgänger müssen die Strasse benützen. Die Strasse befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und die Strassenentwässerung ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Mit dem beantragten Kredit von Fr. 3,7 Mio. soll das letzte Teilstück der Giebenacherstrasse innerorts ausgebaut und mit einem Trottoir versehen werden. Die Wanderwegverbindung wird talseitig auf dem Gehweg bis zur Poolstrasse geführt und dort mit einem Fussgängerstreifen über die Fahrbahn an den bestehenden Wanderweg durch den Wald angeschlossen. Gleichzeitig können durch die verschiedenen Werkleitungseigentümer die dringend erforderlichen Leitungsanpassungen und -erneuerungen vorgenommen werden. Es ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen.


Auskünfte: Alfred Kläui, Geschäftsbereich Verkehr, Tiefbauamt, Tel. 061 925 54 75



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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den vom Gemeinderat Pratteln am 28. Juni 2005 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan Schüracherweg,

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das vom Einwohnerrat Pratteln am 26. Januar 2004 beschlossene Strassenreglement,

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die vom Einwohnerrat Pratteln am 24. Januar 2005 beschlossene Mutation "Niderfeld" zum Strassennetzplan,

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den vom Gemeinderat Grellingen am 20. September 2004 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Unterdorf",

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den vom Gemeinderat Blauen am 14. Juli 2005 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Steigenweg",

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die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberwil am 7. April 2005 beschlossene Mutation des Zonenreglementes Siedlung,

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den vom Einwohnerrat Liestal am 9. März 2005 beschlossene Generelle Entwässerungsplan (GEP),

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das Reglement der Einwohnergemeinde Niederdorf über die Ausrichtung von Sozialbeiträgen zum Besuch der Musikschule beider Frenkentäler vom 28. Juni 2005.


 

100. Geburtstag in Niederdorf

Am 17. September 2005 kann Herr Heinrich Gysin-Grädel seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Erich Straumann, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird dem Jubilar am Samstag, 17. September 2005, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.



Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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