Übersicht Mitteilungen Regierungsrat | |
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email | |
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Hanfgesetz: Regierungsrat verabschiedet Gesetzesvorlage
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Gesetzesvorlage über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten. Zweck dieser Vorlage ist es, für den Anbau von Hanf eine Meldepflicht einzuführen und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten unter Bewilligungspflicht zu stellen. Der Regierungsrat hält fest, dass es weder um zusätzliche Repression, Kriminalisierung oder ähnliches noch um den Konsum, welcher vom Bundesrecht abschliessend geregelt wird, geht. Ziel ist es lediglich, bessere Vollzugsinstrumente zur Durchsetzung des bestehenden Rechts zu erhalten.
Die Entwicklungen der letzten Zeit zeigen, dass die Branche teilweise stark ausufert und eine bessere Kontrolle zwischen Erlaubtem und dem Verbotenen unabdingbar ist. Mittels einer Melde- bzw. Bewilligungspflicht - welche sich naturgemäss nur auf die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten beziehen kann, welche nicht Betäubungsmittelcharakter haben, Betäubungsmittelhanf und entsprechende Produkte bleiben nach wie vor bundesrechtlich verboten - sind Kontrollen und Massnahmen bei Unregelmässigkeiten unabhängig von einer Strafuntersuchung möglich und können ohne Verzug umgesetzt werden. Die Bewilligungspflicht ist für alle, welche ausschliesslich mit legalen Hanfprodukten handeln, lediglich eine Formalität und nicht mit besonderem Aufwand verbunden. Auch die Meldepflicht für Anpflanzungen stellt für die Betroffenen eine unbedeutende und kostenlose Formalität dar, erlaubt jedoch eine angemessene Kontrolle und Eingriffe bei widerrechtlichen Sachverhalten.
Die seit langem auf Bundesebene hängige Revision des Betäubungsmittelgesetzes steckt mit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrats vom Juni 2004 in einer Sackgasse. Als Reaktion auf das Scheitern der Betäubungsmittelgesetzesrevision wurde im Juli 2004 die sog. "Hanf-Initiative" eingereicht. Nach wie vor werden grundsätzliche Aspekte einer allfälligen Entkriminalisierung des Betäubungsmittelhanfs sowohl fachlich als auch politisch kontrovers diskutiert. Deshalb müssen nun die Kantone handeln. Im Kanton Tessin ist ein ähnliches Gesetz wie der vorliegende Entwurf seit Februar 2004 in Kraft.
Das Thema Drogen und insbesondere Hanf wird gesellschaftlich und politisch stark polarisiert diskutiert. Das spiegelt sich auch in den Vernehmlassungsantworten wieder. Der Entwurf wurde in einigen Punkten aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse geändert, die wichtigsten sind:
· | Die feste THC-Grenze wurde fallengelassen, weil sie, soweit aufgrund der Materialien interpretiert werden kann, mit dem Bundesrecht vermutlich nicht vereinbar wäre: das Bundesrecht verbietet nur den Umgang mit Hanf(produkten) zu Betäubungsmittelzwecken, nicht aber - unabhängig vom THC-Gehalt - zu anderen Zwecken |
· | Ausdrücklicher Hinweis, dass Hanfprodukte, die gemäss Bundesrecht als Lebensmittel gelten, nicht unter die Bewilligungspflicht fallen. |
· | Ausweitung des Abgabeverbots auf die unmittelbare Nähe von Schulen etc.: bewusst wird auf eine starre Distanz verzichtet, um den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. |
Für weitere Auskünfte: Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Kontaktvermittlung über Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Tel 061 925 61 65
ILS 34: Regierung fordert volle Verfahrensrechte für Baselbieter Bevölkerung
Am EuroAirport wird die Installation eines Instrumenten-Lande-Systems für die Piste 34 (ILS 34) geplant. In einem Brief an Bundesrat Moritz Leuenberger fordert die Regierung vollständige Verfahrensrechte für die Schweizer Anwohnerschaft. Die Bevölkerung am EuroAirport darf im Vergleich zur Anwohnerschaft an anderen Schweizer Flughäfen nicht schlechter gestellt werden.
Seit Planungsbeginn befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich die Einführung des ILS 34. Dabei hat er immer betont, dass es nur zum Ersatz der bisherigen Sichtlandungen dienen darf. Zudem müssen der Bevölkerung und den Institutionen die vollen Verfahrensrechte gewährt werden.
Mit dem ILS 34 sollen die Flugzeuge von Süden her auf einem Leitstrahl landen. Das ILS 34 erhöht die Sicherheit am EuroAirport. Die im Juni 2001 präsentierte Risikoanalyse für den EuroAirport bezeichnet die Installation des ILS 34 als "wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit bei ungünstigen Witterungsbedingungen".
Weitere Auskünfte: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 66 16
Förderung von sportbegabten Jugendlichen: neue Verordnung
Der Regierungsrat hat eine neue "Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen" beschlossen. Diese ersetzt die "Verordnung über die Sportklassen" vom 9. Juli 2002. Eine Überarbeitung war erforderlich geworden, weil einerseits der Sportklassenversuch auf der Sekundarstufe I per Ende des vergangenen Schuljahres abgeschlossen wurde, und sich andererseits die Talent- und Leistungssportförderung im Kanton Basel-Landschaft in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt hat. Das Baselbieter Förderkonzept darf sogar für sich in Anspruch nehmen, in der ganzen Schweiz über die umfassendsten Rahmenbedingungen für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler zu verfügen.
Die Verordnung regelt im Detail die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen und die entsprechenden Massnahmen, welche insbesondere aus dem Führen von Sportklassen und der Regelung von Individuallösungen bestehen. Der Kanton engagiert sich auf drei Ebenen. Im Rahmen der Talentförderung werden mit sportbegabten Jugendlichen in Absprache mit den Schulleitungen Individuallösungen in Form von partiellen Lektionsentlastungen und Freistellungen für Trainingslager vereinbart. Auf der zweiten Ebene führt der Kanton verschiedene Sportklassen auf den Sekundarstufen I und II. Schliesslich engagiert sich der Kanton auch im Berufsbildungsbereich. Im Rahmen der Trägerschaft "Spitzensport und Berufsbildung" werden Lehrverträge für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler abgeschlossen.
Weitere Auskünfte: Thomas Rutishauser, stv. Generalsekretär der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft, Telefon 061 925 62 17, e-Mail: thomas.rutishauser@bksd.bl.ch
Vgl. auch Gesetzessammlung, SGS 640.51
Gebühren im kleinen Baubewilligungsverfahren
Der Regierungsrat hat in die Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen geändert. Neu können die Gemeinden für alle jene Bauten und Anlagen, für welche gemäss § 92 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 27. Oktober 1998(1) der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt, von der Gebührenverordnung abweichende Gebührensätze festlegen. Diese Änderung tritt auf den 1. Oktober 2004 in Kraft.
Die Baubewilligungsgebühr setzt sich in der Regel aus einer Grundgebühr sowie einer objektbezogenen Gebühr zusammen. In der heutigen Fassung der Gebührenverordnung gelten diese Gebührenansätze auch für das kleine Baubewilligungsverfahren. Beim kleinen Baubewilligungsverfahren, welches in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz geregelt ist, wird die Baubewilligung für die dort definierten Bauten und Anlagen vom Gemeinderat erteilt.
Verschiedene Gemeinden haben sich zu einer Erfahrungsaustausch (ERFA)- Gruppe der Sachbearbeiter für Baugesuche zusammengeschlossen. Diese ist an die zuständigen Stellen im Kanton Basel-Landschaft herangetreten mit dem Hinweis, dass aus Sicht der Gemeinden die kantonal festgesetzten Gebühren für die von den Gemeinden zu erteilenden Baubewilligungen oft zu hoch angesetzt seien und diese somit nicht in Relation zum vorgesehenen Projekt stehen würden. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Änderung der Gebührenverordnung für Baubewilligungen beschlossen.
Weitere Auskunft: Roman Mayer, Kantonaler Bauinspektor, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 71
Vgl. auch Demnächst in Kraft tretende Erlasse
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeinde Grellingen beschlossenen Zonenvorschriften "Dorfkern" ,Mutation zum Strassennetzplan Siedlung "Dorfkern" genehmigt.
Wahlen
Der Regierungsrat hat Viktor Roth, Liestal, als Mitglied in die Jägerprüfungskommission gewählt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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