Übersicht Mitteilungen Regierungsrat | |
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email | |
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Fr. 300'000 aus dem Lotteriefonds: "Unwetter August 2005" - Hilfseinsätze von Baselbieter Zivilschutzkompanien zu Gunsten anderer Kantone
Auf Gesuch der Kantonalen Führungsstäbe Obwalden und Nidwalden hat das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) im Sinne des Bevölkerungsschutzgesetzes Hilfseinsätze von Baselbieter Zivilschutzkompanien zu Gunsten der beiden genannten Kantone organisiert.
Rund 70 Baselbieter Schutzdienstpflichtige aus den Zivilschutzkompanien Münchenstein und Leimental sind seit Dienstag, 23. August 2005, im Raum Stans und Engelbergertal im Hilfseinsatz. Die notwendigen Personen- und Materialtransporte erfolgten mit zivilen und militärischen Fahrzeugen des AMB sowie mit Lastwagen des basellandschaftlichen Tiefbauamts. Der Kommandant der Baselbieter Zivilschutzkompanie befindet sich im Einsatzraum, um die basellandschaftlichen Hilfseinsätze zu koordinieren. Im wöchentlichen Ablöse-Rhythmus ist ein Einsatz von jeweils rund 70 Baselbieter Schutzdienstpflichtigen diverser Zivilschutzkompanien über insgesamt 6 Wochen vorgesehen.
Der Regierungsrat hat heute Fr. 300'000 aus dem Lotteriefonds bewilligt, um die ungefähren Einsatzkosten zu decken.
Auskünfte: Marcus Müller, Leiter Amt für Bevölkerungsschutz Baselland, Liestal, Telefon 061 926 71 01
Mehr Kompetenzen für die Gemeinden bei Wahlen und Abstimmungen
Der Regierungsrat hat eine Vorlage "Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR)" in die Vernehmlassung geschickt.
Unmittelb arer Anlass zur vorliegenden Teilrevision des GpR gab eine vom Landrat überwiesene Motion. Diese verlangt Reduktionen der Mindestgrösse der Gemeindewahlbüros (5 statt 7 Mitglieder) sowie der minimalen Öffnungszeiten der Wahllokale (mindestens eine Stunde nur noch am Abstimmungstag statt auch noch am Vortag).
Mit der unterbreiteten Vorlage sollen aber noch weitere Ziele erreicht werden. So soll künftig die Tätigkeit der Gemeindewahlbüros verstärkt unterstützt und auch kontrolliert werden. Als Aufsichtsinstanz für die Gemeindewahlbüros wird neu das Gemeindepräsidium eingesetzt. Die Gemeindeautonomie im Bereich der politischen Rechte soll auch dadurch vergrössert werden, dass nicht mehr der Regierungsrat, sondern die Gemeindebehörden für die Anordnung und die Erwahrung (Rechtsgültigerklärung) aller kommunalen Wahlen zuständig sind. Dazu übernehmen die Gemeindeverwaltungen bei den Gemeindewahlen diejenigen Funktionen, für die bisher die Statthalterämter zuständig waren. Die Statthalterämter werden von allen Aufgaben im Gebiet der Wahlen und Abstimmungen entlastet.
Schliesslich soll das Verfahren bei der Stimmrechtsbescheinigung bei kantonalen Referenden und Initiativen demjenigen bei eidgenössischen Referenden und Initiativen angepasst werden (Stimmrechtsbescheinigung vor statt nach Einreichen der Unterschriftslisten).
Die Vorlage über die Teilrevision des GpR ist in enger Zusammenarbeit mit einer Delegation der Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) entstanden.
Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Telefon 061 / 925 50 01
[Vgl. auch "Aktuelle Vernehmlassungen"]
Regierungsrat lehnt Gesetzesvorentwurf betreffend Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vorgenommene Prüfung des gewerblichen Bürgschaftswesens, jedoch nicht die daraus gezogenen Folgerungen und den vorliegenden Vorentwurf zu einem Gesetz betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens.
Die vorgeschlagenen Umstrukturierungen des gewerblichen Bürgschaftswesens - insbesondere die Systemveränderung bei der Trägerschaft und die Zusammenführung der zehn regionalen Bürgschaftsgenossenschaften zu deren dreien - untergraben die Vorteile des bisherigen Systems des gewerblichen Bürgschaftswesens im Kanton Basel-Landschaft. Auf der Basis des vorliegenden Gesetzesvorentwurfs war es dem Regierungsrat zudem nicht möglich festzustellen, ob den KMU mit dem neuen System des gewerblichen Bürgschaftswesens mehr Vorteile erwachsen als mit dem Bisherigen und weiter, ob allfällige Vorteile der KMU die Kosten des gewerblichen Bürgschaftswesens rechtfertigen. Eine abschliessende Beurteilung des Geschäftes war somit nicht möglich.
Der Baselbieter Regierungsrat ist jedoch bereit, zu einer sinnvollen Reform des gewerblichen Bürgschaftswesens Hand zu bieten. Ein überarbeiteter, neuer Entwurf zu einem Gesetz betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens sollte jedoch an der Zusammenarbeit zwischen Banken und Bürgschaftsgenossenschaften festhalten, eine Verdichtung der Anzahl Bürgschaftsgenossenschaften auf ökonomisch sinnvolle Funktionalräume vorsehen und die zu einer abschliessenden Beurteilung des Geschäftes nötigen Informationen bereit stellen.
Weitere Auskünfte: Roger Wenk, Leiter Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 03.
Regierungsrat fördert Gründerzentren in Reinach und im Laufental
Das im Jahr 1998 lancierte und von einer Stiftung getragene „Regionale Gründerzentrum Reinach und Umgebung" (Business Parc) hat in den letzten Jahren vielen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern durch gezielte Hilfe zur Selbsthilfe und durch die Bereitstellung einer Infrastruktur- und Dienstleistungsplattform einen erfolgreichen Start aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit ermöglicht. Von den mittlerweile rund 40 als Mitglieder im Business Parc aufgenommenen „Start up"-Unternehmen musste bisher keine einzige Firma Konkurs anmelden, womit der volkswirtschaftliche Nutzen dieses Gründerzentrums klar erwiesen ist.
Der Regierungsrat hat deshalb auf Antrag der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz beschlossen, das Regionale Gründerzentrum Reinach und Umgebung auch in den kommenden vier Jahren finanziell zu unterstützen und ihm für seine Beratungsleistungen im Bereich der Vorgründungsphase einen jährlichen Beitrag aus dem Wirtschaftsförderungsfonds in der Höhe von maximal 150'000 Franken auszurichten.
Am 10. Mai 2005 wurde nun auch im Laufental ein Verein „Business Park Laufental" gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, in enger Zusammenarbeit mit dem Business Parc Reinach ein Gründerzentrum für „Start up"-Unternehmen aufzubauen. Primäre Aufgabe des Vereins ist es, die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu betreuen und für das notwendige Kapital zu sorgen, so dass der Business Park Reinach ab Januar 2006 die ersten Mitglieder aufnehmen kann. Der Business Park Laufental orientiert sich am erfolgreichen Konzept in Reinach. Durch eine gemeinsame Geschäftsführung ist es möglich, die Dienstleistungen kostengünstig anzubieten.
Der Regierungsrat hat auf Antrag seiner Wirtschaftsförderungskommission beschlossen, das Projekt Business Park Laufental mit einer einmaligen Anschubfinanzierung von 300'000 Franken zu unterstützen und für die kommenden vier Jahre einen jährlichen Förderbeitrag von maximal 60'000 Franken auszurichten.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter BL, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 56 93
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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