Polizeimeldung vom 24. Februar 2004 | |
Münchenstein/Reinach/Pratteln: Fünf Unfälle wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand
Am Wochenende waren in Münchenstein, Reinach und Pratteln gleich fünf nächtliche Verkehrsunfälle zu verzeichnen, bei welchen der Lenker unter Alkoholeinfluss stand. Die Polizei Basel-Landschaft appelliert in der momentanen Fasnachtszeit noch einmal an die Vernunft der Automobilistinnen und Automobilisten.
In Münchenstein im Gebiet der Kreuzung Schwertrainstrasse kam am späten Freitag abend, 20. Februar 2004, kurz vor Mitternacht ein alkoholisierter, 50-jähriger Personenwagenlenker nach einer Kollision mit einer Lichtsignalanlage auf dem Tramgeleise zum Stillstand. Der Lenker blieb unverletzt, der Tramverkehr für rund 90 Minuten unterbrochen.
In der gleichen Nacht kurz nach 03.00 Uhr prallte ein alkoholisierter Autofahrer (25) im Dorfzentrum von Reinach in die Hausmauer eines Restaurants.
In der Nacht auf Sonntag, 22. Februar 2004, kurz vor 06.30 Uhr, war ein 37-jähriger Mann auf der Birsigtalstrasse von Reinach in Richtung Therwil unterwegs, als er auf der Höhe des Abzweigers Erlenhof eine Verkehrsinsel überfuhr und wenige 100 Meter später mit einem korrekt entgegen kommenden Auto kollidierte. Sowohl der unfallverursachende wie auch der korrekt entgegen kommende Lenker zogen sich Verletzungen zu. Auch in diesem Fall hatte sich der unfallverursachende Lenker in alkoholisiertem Zustand ans Steuer seines Fahrzeuges gesetzt.
In Pratteln in der Wyhlenstrasse verursachte am Sonntag nachmittag ein alkoholisierter Lenker (39) eine Auffahrkollision, in der Nacht auf Montag, 23. Februar 2004, kurz vor 03.00 Uhr, schliesslich ereignete sich im Gebiet Reinach-Surbaum ein Selbstunfall - auch dieser Lenker war alkoholisiert.
Alle Unfallverursachenden mussten ihren Führerausweis abgeben und werden verzeigt.
Die Polizei Basel-Landschaft appelliert einmal mehr an die Vernunft von Autofahrerinnen und Autofahrern. Im Umgang mit Alkohol ist generell immer, aber erst recht während der Fasnacht Vorsicht geboten und es gilt der Grundsatz "Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!". Die Polizei Basel-Landschaft empfiehlt dringend, gerade während der Fasnachtszeit wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Für Rückfragen:
Meinrad Stöcklin, Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 926 30 60
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