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Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Bericht der Task Force Bombardier


Am 1. April 2004 hat der Regierungsrat unter der Leitung des Vorstehers der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Regierungsrat Erich Straumann, eine 22-köpfige Task Force Bombardier eingesetzt mit dem Ziel, Möglichkeiten und Perspektiven zur Erhaltung bzw. Neuschaffung von industriellen Arbeitsplätzen auf dem Werkplatz Pratteln zu entwickeln, eine geeignete Nachfolgenutzung des Bombardier-Areals mit nachhaltiger Wertschöpfung zu ermöglichen und damit die volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Schliessungsentscheides so weit wie möglich zu mildern. Die Task Force hat auftragsgemäss zu Beginn der Sommerferien einen Bericht über ihre bisherigen Aktivitäten und die Ergebnisse ihrer Abklärungen vorgelegt. Der Regierungsrat hat heute den Bericht und die darin formulierten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er die Task Force ermächtigt, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer bisherigen Abklärungen im Rahmen einer Medienkonferenz zu informieren.


Einladung zu einer Medienkonferenz:

Mittwoch, 14. Juli 2004, 10.00 Uhr
Regierungsgebäude in Liestal
Sitzungszimmer im 2. Stock


Referenten/Referentin:
- Erich Straumann, Regierungsrat, Vorsitzender der Task Force Bombardier
- Susanne Leutenegger Oberholzer, Nationalrätin, Leiterin der Arbeitsgruppe "Rollmaterial"
- Dr. Rainer Füeg, Geschäftsführer Handelskammer beider Basel, Leiter der Arbeitsgruppe "Alternative Nutzungen"
- Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Eine bearbeitete, leicht verkürzte Version des Task-Force-Berichtes wird den Medien an der Medienkonferenz abgegeben.

Weitere Auskünfte: Fredi Spinnler, Informationsbeauftragter der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 56 93



 

Entwurf eines neuen Familienzulagengesetzes geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines neuen Familienzulagengesetzes eröffnet. Die Vorlage, welche im Auftrag des Regierungsrates durch die Zentrale Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) erarbeitet worden ist, bildet gleichzeitig den Gegenvorschlag zur nicht-formulierten Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" der SP Baselland.


Das neue Familienzulagengesetz soll das bisherige Kinderzulagengesetz ablösen, anerkannte Mängel des bestehenden Systems eliminieren und gleichzeitig die Solidarität zwischen den Branchen verstärken. Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Grundsatz "ein Kind = eine Zulage", d.h. der Zulagenanspruch wird von bisher nur in einem Arbeitsverhältnis mit Lohnanspruch stehenden Personen auf alle Selbständig- und Unselbständigerwerbenden (in Voll- und Teilzeitpensen) sowie auf Nichterwerbstätige ausgedehnt. Diese Ausweitung bedingt die Errichtung einer Solidargemeinschaft aller Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden, die im Kanton niedergelassen sind. Im Sinne des Solidaritätsprinzips soll neu unter den dem Gesetz unterstellten Familienausgleichskassen ein jährlicher Lastenausgleich erfolgen. Dieser bezweckt, dass jede Familienausgleichskasse ungeachtet ihrer spezifischen Risikostruktur an dem über alle Ausgleichskassen ermittelten Risiko gleichermassen beteiligt ist. Bezüglich dem Grundsatz "Pro Kind eine Zulage" und dem Lastenausgleich erfüllt die Gesetzesvorlage die Anliegen der Initiative "Höhere Kinderzulagen für alle".


Neben neuen Bestimmungen zu den Anforderungen an die Familienausgleichskassen für deren Anerkennung sieht der Entwurf des Familienzulagengesetzes bezüglich der Zulagenhöhe zwei Varianten vor: Während die eine Variante die Zulagen auf der heutigen Höhe belässt (Kinderzulage: 170 Fr. pro Monat, Ausbildungszulage: 190 Fr. pro Monat), schlägt die andere Variante eine massvolle substantielle Erhöhung vor (Kinderzulage: 200 Fr. pro Monat, Ausbildungszulage: 220 Fr. pro Monat). Um nicht in Zeiten spürbarer Teuerung immer wieder den aufwändigen Gesetzgebungsweg einschlagen zu müssen, soll der Regierungsrat die Zulagen anpassen können, sobald der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 5 Prozent gestiegen ist.


Der vorliegende Gesetzesentwurf bildet das Ergebnis intensiver Diskussionen der Sozialpartner innerhalb der ZAK, dem schliesslich sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite zustimmen konnte. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, einen ausgewogenen und mehrheitsfähigen Vorschlag zu präsentieren, und lädt die Vernehmlassungsadressaten ein, ihre Meinungen einzubringen.


Weitere Auskünfte: Dr. Eva Pless, Aktuarin der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen, Telefon 061 826 77 12



 

Interdisziplinäre Fachgruppe "Sicherheit im öffentlichen Raum"

Eine von Regierungsrätin Sabine Pegoraro in Auftrag gegebene Grobanalyse kommt zum Schluss, dass die öffentliche Sicherheit in Baselland gut ist. Der angst- und störungsfreie Aufenthalt ist aber nicht mehr an allen Orten möglich. Der Regierungsrat setzt deshalb eine interdisziplinäre Fachgruppe ein, die verschiedenste Massnahmen zu prüfen und vorzuschlagen hat. Gleichzeitig übernimmt die neue Fachgruppe auch die Funktionen der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus.


Ausgangslage und Grobanalyse


Aus Anlass des Überfalls im Coop Pronto-Shop im Bahnhof Liestal Ende April 2004 hat Regierungsrätin Sabine Pegoraro eine Fachgruppe der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion mit der Ausarbeitung einer Grobanalyse zur Sicherheitssituation im öffentlichen Raum im Kanton Basel-Landschaft beauftragt. Inhalt des Auftrags bildete auch die Beurteilung der Sicherheitslage aufgrund der Analyse sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für weitere Massnahmen und für das weitere Vorgehen.


Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass die Sicherheitslage in unserem Kanton nach wie vor als gut beurteilt werden darf. Dennoch besteht Handlungsbedarf.


Wie die Grobanalyse aufzeigt, ist der störungs- und angstfreie Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Standorten in unserem Kanton, insbesondere im Nahbereich von Bahnhöfen - nicht mehr zu jeder Zeit möglich. Diese Tatsache will der Regierungsrat nicht hinnehmen. Im Bericht werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, wie z.B. die Einsetzung einer interdisziplinären Fachgruppe, die Einführung des Runden Tischs in den betroffenen Gemeinden, die Schaffung einer Anlauf- und Beratungsstelle sowie die Lancierung einer Informationskampagne zum Thema "Gewaltanwendung". Der Runde Tisch zum Thema Gewaltanwendung ist in Liestal auf Initiative der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bereits eingeführt worden. Notwendig ist, dass die einzelnen Massnahmen gut koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Diese Aufgabe soll durch die interdisziplinäre Fachgruppe Gewalt im öffentlichen Raum wahrgenommen werden.


Aufgaben der interdisziplinären Fachgruppe Gewalt im öffentlichen Raum


Die Fachgruppe hat folgende Aufgaben:

1.

Die Vertiefung der Grobanalyse zur Verbreitung von Gewalt im öffentlichen Raum (Termin: ca. November 2004).

2.

Nach Vorliegen der Analyse: Ausarbeitung des Konzepts für präventive und repressive Massnahmen zur Eindämmung der Gewalt im öffentlichen Raum (Termin: ca. März 2005).

3.

Initialisierung allfälliger Sofortmassnahmen.

Zusammensetzung der interdisziplinären Fachgruppe


Aufgrund der eingegangenen Vorschläge des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden und der Direktionen hat der Regierungsrat folgende Personen als Mitglieder der Fachgruppe "Sicherheit im öffentlichen Raum" gewählt:

-

Leitung: Stephan Mathis, Generalsekretär Justiz-, Polizei- und Militärdirektion,

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Dieter Bongers, Psychologe, Liestal,

-

Thomas Faust, Jugendanwalt,

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René Glauser, Amt für Volksschulen,

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Jacqueline Vogel, Statthalterin des Bezirks Laufen,

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Christine Leimbacher, Leiterin der Fachstelle für Familienfragen, Finanz- und Kirchendirektion,

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Peter Meschberger, ehemaliger Gemeindepräsident Birsfelden,

-

Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation Justiz-, Polizei- und Militärdirektion,

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Felix Walder, Oberarzt und stellvertretender Chefarzt der Kantonalen Psychiatrischen Dienste, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion,

-

Markus Wittwer, Leiter Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung, Polizei Basel-Landschaft,

-

die Vertretung der Gerichte wird durch die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts bezeichnet.

Übernahme der Funktionen der Arbeitsgruppe betreffend Rechtsextremismus


Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 5. September 2000 die Arbeitsgruppe Rechtsextremismus eingesetzt und ihr den Auftrag erteilt, Massnahmen zur Verhinderung von Aktivitäten rechtsextremistischer Herkunft zu konzipieren und durchzuführen. Die Fachgruppe Gewalt im öffentlichen Raum wird sich u.a. auch mit den Erscheinungsformen extremistischer Gewaltanwendungen befassen. Es macht deshalb Sinn, die Aufgaben der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus auf die Fachgruppe Gewalt im öffentlichen Raum zu übertragen. Diese Lösung drängt sich auch unter dem Aspekt auf, dass die in der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus vertretenen Bereiche ohnehin in der Fachgruppe Gewalt im öffentlichen Raum mitwirken werden.


Weitere Auskünfte: Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Kontaktvermittlung via Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation JPMD, Liestal, Telefon 061 925 61 65



 

Kanton beteiligt sich an Kunstturn-Trainingshalle in Liestal

Der Regierungsrat unterstützt die Erstellung der Kunstturn-Trainingshalle "Rosen" in Liestal aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes (KASAK) mit einem Beitrag von maximal einer Million Franken.


Die Kunstturn-Trainingshalle "Rosen" in Liestal muss nicht neu gebaut werden, sondern sie wird durch den Umbau einer bestehenden Reithalle realisiert. Das Nordwestschweizerische Kunst- und Geräte-Turnzentrum (NKL) ist schon seit Jahren auf der Suche nach einer Ergänzung und Vergrösserung zum bisherigen Trainingszentrum in der Sporthalle "Schauenburg" in Liestal. Die stark steigenden Mitgliederzahlen sowohl bei den Frauen wie bei den Männern zwangen die NKL-Verantwortlichen zum Handeln.


Sie gründeten eine Aktiengesellschaft, welche als Trägerorganisation das Projekt "Rosen" vorantrieb.


Das Projekt umfasst den Umbau der bestehenden Reithalle zu einer Kunstturn-Trainingshalle, welche auch für Lokalveranstaltungen genutzt werden kann. Die Innenmasse der Halle betragen 33.54 m mal 16.00 m. Dadurch kann Kunstturnen in seiner ganzen Vielfalt betrieben und eine deutliche Verbesserung gegenüber der Halle "Schauenburg" erreicht werden.


Die Anlage in Liestal entspricht den Anforderungen der Fachverbände und sie ermöglicht im Speziellen eine gezielte, nachhaltige Nachwuchs-, Breiten- und Leistungssportförderung.


Weitere Auskünfte: Willi Wenger, stellvertretender Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 01



 

Regierungsrat befürwortet Kernenergieverordnung (KEV)

In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) begrüsst der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft grundsätzlich den Entwurf der Kernenergieverordnung (KEV). Das Kernenergiegesetz (KEG) wird durch die vorliegende Kernenergieverordnung (KEV) umfassend konkretisiert in den Grundsätzen der nuklearen Sicherheit und der Sicherung im Umgang mit nuklearen Gütern, im Bewilligungsverfahren, im Betrieb, bei der Stillegung bis hin zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen.


Damit werden die Anforderungen an die nukleare Sicherheit in der Schweiz wesentlich besser verankert als bisher.


Weitere Auskunft: Jörg Rickenbacher, Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 62 62



 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat verabschiedet:

-

eine Vorlage an den Landrat betreffend Ersatzwahl von 1 Mitglied der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung für den Rest der laufenden Amtsperiode;

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eine Vorlage an den Landrat betreffend Wahl von 4 Mitgliedern der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung für die Amtsperiode 2005 - 2008.

Der Regierungsrat hat genehmigt:

-

Änderungen der Gemeindeordnungen folgender Einwohnergemeinden: Birsfelden, Bennwil, Blauen, Dittingen und der Bürgergemeinde Bennwil;

-

die Änderung der Dienstordnung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz.


 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:

-

die von der Einwohnergemeinde Aesch beschlossene Mutation zu den Quartierplanvorschriften 'Milchi';

-

den vom Gemeinderat Brislach beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan 'Auhübel';

-

die vom Gemeinderat Dittingen beschlossene Aufhebung Baulinien Parzellen Nr. 543 und 1558.


 

Mitteilung an die Medien

Die Regierungssitzungen vom 20.7., 27.7 und 3.8.2004 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 10. August 2004.


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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