Protokoll der Landratssitzung vom 13. Dezember 2006 | |
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2006-280 vom 14. November 2006
Vorlage: Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2007
- Bericht der Personalkommission vom 24. November 2006
- Beschluss des Landrats am 13. Dezember 2006: < beschlossen > || Landratsbeschluss
Nr. 2161
Kommissionspräsidentin Christine Mangold (FDP) stellt einleitend fest, die Kommission habe die Vorlage einstimmig verabschiedet. Zwischen Oktober 2005 und Oktober 2006 beträgt die Teuerung 0,3 Prozent. Die Regierung beantragt, diese 0,3 Prozent auszuschütten und die vierte Tranche der GAP-Massnahmen, ein Abzug von 0,5 Prozent, nicht auszulösen. Die Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Arbeitnehmerverbände, ABP, nimmt mit grosser Freude vom Verzicht des 0,5 Prozentabzugs Kenntnis und wertet diesen Schritt der Regierung als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden des Kantons.
Im Namen der Personalkommission bittet Christine Mangold den Rat, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Peter Küng (SP) stimmt dem Antrag namens seiner Fraktion zu, wenn auch nicht nur freudig, sondern durchaus auch mit Murren. Zum einen steht die Systematik des Teuerungsausgleichs, nämlich der Beizug der Werte von Oktober zu Oktober, quer in der Landschaft. Die SP sieht Handlungsbedarf für gegeben an, denn die auftretenden sogenannten Basiseffekte wirkten sich in diesem Jahr nicht eben arbeitnehmerfreundlich aus. Zum Zweiten begrüsst die SP zwar den Schritt der Regierung, auf die vierte GAP-Tranche zu verzichten und damit das Kapitel GAP im Personalbereich zu schliessen, doch darf nicht verschwiegen werden, dass die Mitarbeitenden einen Reallohnverlust hinnehmen mussten. Klar ist, dass die Forderung nach Rückerstattung - irgendwann - vorgebracht werden muss. Die GAP-Übung hat beim Personal grosse Verunsicherung, Ängste und Unverständnis ausgelöst, beispielsweise im Zusammenhang mit der Neuregelung der Treueprämie. Dieser Schritt trifft vor allem die erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbst der Finanzdirektor liess in der Personalkommission durchblicken, dass er diesem Vorschlag heute nicht mehr zustimmen würde. Sollte erneut ein solches Projekt an die Hand genommen werden, müssten von Beginn an sämtliche Parteien und Sozialpartner mit einbezogen werden. Nur auf diesem Wege könnte intern diskutiert werden, dass Direktionen heute bald eine Hand voll Medienleute und Kommunikationsberater anstellen oder dass ein Dienststellenleiter während Jahren extern beraten wird, daneben aber auch noch eine Nationalliga A-Mannschaft trainiert.
Die SP stimmt der Dekretsänderung zu und dankt an dieser Stelle dem Personal des Kantons, das vom Parlament nicht immer die beste Unterstützung erfährt, für den Durchhaltewillen.
Paul Jordi (SVP) stimmt dem Antrag, einen Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent auszurichten, im Sinne einer Mitarbeiterwertschätzung zu.
Auch Werner Rufi (FDP) kann die unbestrittene Zustimmung seiner Fraktion zum Ausgleich der Teuerung bekannt geben. Nicht nachvollziehen kann die FDP die kritischen Worte seitens der SP, da die Vorlage mit den Arbeitnehmerverbänden abgesprochen wurde und folglich ein ausgewogenes Resultat repräsentiert. Dass die vierte GAP-Tranche nicht zum Tragen kommt und in der Folge eine Verringerung des budgetierten Defizits um 8 Millionen Franken entsteht, begrüsst die FDP ebenfalls. Mit der Ausrichtung des vollen Teuerungsausgleichs geht es tatsächlich auch um eine Wertschätzung der Mitarbeitenden. Ein Dank geht überdies an die Regierung und an das Personalamt.
Peter Zwick (CVP) spricht namens seiner Fraktion über die Teuerungsvorlage, nicht aber über Trainer und andere Angestellte. Die CVP/EVP-Fraktion steht geschlossen hinter der Vorlage.
Christoph Frommherz (Grüne) unterstützt das Verhandlungsergebnis, Ausrichtung einer Teuerungszulage von 0,3 Prozent, im Namen der grünen Fraktion.
Selbstverständlich unterstützt auch Rudolf Keller (SD) die Vorlage, stellt allerdings auch die in dieser Woche medial verbreitete, an sich erfreuliche Tatsache in den Raum, dass Baselland im Lohnvergleich des Bundesamtes für Statistik hinter dem Kanton Zug an zweiter Stelle platziert ist. Auch bei den Löhnen im Unterrichtswesen besetzt Baselland den zweiten Platz. Dieses Ergebnis ist eigentlich ein Kompliment an den Kanton.
RR Adrian Ballmer (FDP) dankt für die einhellig gute Aufnahme des Vorschlags. Speziell erfreulich ist, dass der Landrat damit seine Wertschätzung der geleisteten Arbeit so deutlich zum Ausdruck bringt.
Zu dem von Rudolf Keller eingebrachten Lohnvergleich des Statistischen Bundesamtes ist festzuhalten, dass darin die Löhne aus dem Jahre 2004 verglichen wurden. Der Kanton Baselland hat einen eigenen Lohnvergleich, basierend auf den effektiven Löhnen 2006, mit anderen Kantonen angestellt. Die Personalkommission wird schon bald im Detail darüber informiert. Allfälliger Korrekturbedarf wird bei dieser Gelegenheit diskutiert werden können.
Gemäss § 49 Personaldekret wird die Teuerung des Monats Oktober mit der Oktoberteuerung des Vorjahres verglichen. Die Erfahrung lehrt, dass dieser Vergleich ab und zu neben dem Jahresmittel liegende Effekte auslöst, die mal für die Arbeitgeber, ein anderes Mal für die Arbeitnehmer günstig ausfallen. Die Regierung hat der ABP die Ausarbeitung einer Änderung in Richtung Jahresmittelwert vorgeschlagen. Opposition war gegen diesen Vorschlag nicht zu vernehmen. Für die Budgetierung hätte die Einführung des Jahresmittelwertes klare Vorteile.
Für das Verständnis, die letzte GAP-Tranche zu streichen, dankt die Regierung herzlich. Immerhin darf auch festgestellt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft auch diese Übung mit Anstand und Würde über die Bühne gebracht hat - andere Kantone gingen wesentlich rigoroser vor, fuhren beispielsweise mit den Löhnen zurück. Baselland hat das Problem über die Teuerung gelöst und verzichtet auf das letzte Viertel. Anzunehmen ist nun wohl, dass Ruedi Brassel die Regierung dafür prügeln wird, nicht alle Massnahmen umgesetzt zu haben. Der Finanzdirektor wird aber auch dies mit Gelassenheit über sich ergehen lassen.
- Landratsbeschluss
://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Entwurf des Landratsbeschluss mit 74 Jastimmen ohne Neinstimme und ohne Enthaltung zu.
Landratsbeschluss
betreffend Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2007.
vom 13. Dezember 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 49 des Dekrets zum Personalgesetz [Personaldekret], beschliesst:
Per 1. Januar 2007 werden die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A und B und Ziffer 3 des Personaldekrets um 0.3% erhöht.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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