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Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter


Der Regierungsrat hat den Entwurf des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter zu Handen des Landrates verabschiedet.


Nach diesem Gesetzesentwurf bleibt es eine zentrale Aufgabe der Gemeinden, sich für die Betreuung und Pflege im Alter zu engagieren, solange die pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner nicht in ein Spital eingewiesen werden müssen. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Verantwortung der Gemeinden für die Betreuung durch die Spitex und in Alters- und Pflegeheimen. Quantitativ als auch qualitativ sind von den Gemeinden ausreichende Strukturen zur Betreuung und Pflege im Alter zu schaffen, wobei der Kanton 45 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten von Alters- und Pflegeheimen - respektive Fr. 200'000 für jedes neu geschaffene Bett gemäss Vorschlag im Rahmen der generellen Aufgabenüberprüfung - übernimmt.


Die Gemeinden richten an die Pensions- und Betreuungskosten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner Beiträge aus.


Mit wesentlichen Neuerungen konfrontiert sind jene Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die durch Schenkungen ihr Vermögen vermindert haben oder die eine vormals selbstbewohnte Liegenschaft mit Grundeigentum besitzen. Diese Liegenschaft soll bei der Berechnung des Vermögens nicht mehr zum tiefen Katasterwert, sondern zum höheren halben Verkehrswert eingesetzt werden. Schenkungen sollen über einen längeren Zeitraum als bisher dem Vermögen zugeschlagen werden. Diese Neuregelungen entlasten die Gemeinden, die sich in den nächsten Jahren mit einer Mengenausweitung konfrontiert sehen werden. Das neue Gesetz soll mithelfen, dass auf diese Herausforderung angemessen reagiert werden kann.


Weitere Auskünfte: Fredi Spinnler, Informationsbeauftragter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 11



 

69,8 Mio. Franken ungebundener Finanzausgleich für Baselbieter Gemeinden

Der Regierungsrat hat heute die Beiträge für den Finanzausgleich festgelegt. Die Gemeinden erhalten im Jahr 2004 einen Betrag von insgesamt 69,8 Mio. Franken. Die Summe wird aufgrund der Steuerkraft der Gemeinden verteilt. 70 von 86 Baselbieter Gemeinden kommen in den Genuss des ungebundenen Finanzausgleichs. Damit wird ein gewisser Ausgleich zwischen finanzstarken und -schwachen Gemeinden erreicht.


Der ungebundene Finanzausgleich wird so verteilt, dass jede Gemeinde aus Steuerkraft und Finanzausgleich eine minimale Finanzausstattung von 2'168 Franken pro Einwohner erreicht. Gemeinden, die eine Steuerkraft von mehr als 2'168 Fr. aufweisen, erhalten keinen ungebundenen Finanzausgleich.


Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Der ungebundene Finanzausgleichsbeitrag sowie die Subventionen an die Besoldungsaufwendungen der Gemeinden für die Lehrkräfte der Kindergärten und der Primarschulen richten sich nach der Steuerkraft. Im Finanzausgleichsjahr 2004 beträgt die Steuerkraft 575 Mio. Franken.


Gleichzeitig wurden auch die Gemeindebeiträge an den Kanton für die gemeinsam getragenen Aufgaben berechnet. Sie belaufen sich auf total 69,2 Mio. Franken. Davon entfallen rund 49 Mio. Franken auf die Beiträge an die Ergänzungsleistungen sowie 21 Mio. Fr. auf die Beiträge an die IV-Sonderschulen und Heime.


Weitere Auskünfte: Johann Christoffel, Statistisches Amt, Telefon 061 925 56 32



 

Basel-Landschaft engagiert sich für den Ausbau des Fussballstadions St. Jakob-Park

Das Projekt der Genossenschaft Fussballstadion St. Jakob-Park Basel sieht vor, dass die Kapazität im St. Jakob-Park von 31 500 auf 41 500 Sitzplätze erhöht wird. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf die Europameisterschaft 2008. Die Baukosten werden mit knapp 23 Millionen Franken veranschlagt. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2003 hat der Regierungsrat der Unterstützung des baulichen Ausbaus des St. Jakob-Park grundsätzlich zugestimmt.


Das Fussballstadion St. Jakob-Park hat seit seiner Eröffnung im März 2001 für die ganze Region Basel eine grosse Wichtigkeit erlangt. Praktisch jedes Fussballspiel, das im St. Jakob-Park ausgetragen wird, ist ausverkauft, seien es die Spiele des FC Basel oder die Spiele der Schweizer Fussballnationalmannschaft. Aufgrund der starken Zuschauerresonanz stellt der vorgesehene Ausbau des Stadions St. Jakob-Park auf 41 500 Plätze ein sinnvolles Vorhaben dar.


Nachdem der Kanton Basel-Stadt einen Beitrag von 4.5 Mio. Franken zugesichert hat, will sich auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit einem Beitrag in gleicher Höhe am Ausbau dieses regionalen Infrastrukturvorhabens beteiligen. Eine Finanzierung des basellandschaftlichen Beitrags ist über den Fonds betreffend "Erlös aus Verkauf von Kantonalbank-Zertifikaten" möglich.


Wird die Zuschauerkapazität im St. Jakob-Park um 10 000 Plätze erhöht, so erweist sich mittel- bis langfristig die Erhöhung der Kapazitäten für den festen Parkraum als unentbehrlich.


Weitere Auskünfte: Martin Leuenberger, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Rheinstrasse 31, 4410 Liestal, martin.leuenberger@bksd.bl.ch, 061 925 50 55



 

Mitfinanzierung der Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz

Der Regierungsrat hat auf Antrag der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz beschlossen, den Verein Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz weiterhin mit einem Beitrag von 40'000 Franken pro Jahr zu unterstützen. Die Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz gilt nach wie vor als einzige umfassende regionale Wirtschaftsstatistik der Schweiz und zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht nur statistisches Datenmaterial liefert, sondern auch das Wirtschaftsgeschehen in der Region analysiert und kommentiert. Ausserdem ist die Studie zeitlich rascher verfügbar als amtliche Regionalstatistiken und liefert mit vergleichsweise geringem Aufwand jährlich umfassende und aktuelle Daten über die regionale Wirtschaftsentwicklung.


Diese Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit, den Verbänden, staatlichen Stellen, privaten Firmen und der Politik zur Verfügung gestellt. Insbesondere für das Standortmarketing der Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft bilden die Daten und Erkenntnisse der Studie eine wichtige Grundlage.


Die Studie wird gemeinsam durch Staat und Wirtschaft finanziert. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich ebenfalls mit einem jährlichen Unterstützungsbeitrag von 40'000 Franken.


Weitere Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter BL, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 56 93



 

Offene Jugendarbeit in den Gemeinden wird weiterhin finanziell unterstützt

Das bewährte, von der Stiftung Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes Baselland bereitgestellte Angebot im Bereich der sogenannt Offenen Jugendarbeit wird vom Kanton Baselland auch in den kommenden Jahren unterstützt. Der Regierungsrat hat einem finanziellen Beitrag von maximal 45'000 Franken pro Jahr zugestimmt. Das Angebot im Bereich der Offenen


Jugendarbeit umfasst Beratungen in den Gemeinden, den Einsatz des "Jugendmobils" sowie neu im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes auch eine telefonische Jugendberatung "helpnet".


Weitere Auskünfte: Irene Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Telefon 061 925 62 86



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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den vom Gemeinderat am 5. April 2004 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan 'Weststrasse', Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan 'Rennimatt'/Einmündung Weststrasse in die Röschenzstrasse

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den von der Einwohnergemeindeversammlung am 1. April 2004 beschlossenen Waldbaulinienplan 'Oberi Widen', Parzelle 2720


 

Erwahrung

Der Regierungsrat hat die Nachwahl von Peter Itin in den Gemeinderat von Hersberg erwahrt.



 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Langenbruck genehmigt und eine Änderung der Verordnung über Schülerbeurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt beschlossen.


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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