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Übersicht 200 Fragen an die Geschichte

Pratteln in der Eidgenossenschaft

 

Meine Heimatgemeinde Pratteln blieb 1501 beim Beitritt Basels zum Bund im Besitz der Herren von Eptingen. Erst am 14.12.1521 wurde das Schloss und der grösste Teil des Dorfes von Hans Friedrich von Eptingen an Basel veräussert. Kann Pratteln gemäss diesen Fakten erst 2021 seine 500-jährige Zugehörigkeit zum Bund feiern? Oder handelt es sich hier um ein Detail, das im Prinzip kein Gewicht hat, da die Eidgenossenschaft formell sowieso erst mit dem (rückdatierten) kaiserlichen Dekret vom 16. Mai 1647 vom Deutschen Reich losgelöst wurde?


Die Klärung der Frage, wann denn nun der Beitritt Prattelns zur Eidgenossenschaft gefeiert werden sollte, führt zu ganz grundsätzlichen Fragen über die spätmittelalterlichen (Rechts-)Verhältnisse. Sobald man einen genauen Zeitpunkt des Beitritts dieses oder jenes Ortes zur Eidgenossenschaft bestimmen will, begibt man sich in das komplizierte Rechts- und Herrschaftssystems des Mittelalters, das unseren modernen Vorstellungen von Staatszugehörigkeit, Souveränität und Völkerrecht so gar nicht entsprechen will. Diese Rechtsbegriffe sind zu modern, und wenn sie bereits im Mittelalter existierten, so hatten sie oft eine fundamental andere Bedeutung als heute.


Zur Frage der Herrschaftsentwicklung der Stadt Basel gibt das Historische Lexikon der Schweiz Auskunft. Je nachdem wäre Pratteln und der grösste Teil Basels erst seit 1585 bei der Eidgenossenschaft, da erst zu diesem Zeitpunkt die formal immer noch bestehenden Herrschaftsansprüche des Bischofs gelöst wurden. Aber die rechtliche Zugehörigkeit zu dieser oder jener Gruppierung war oft nicht nur an den Boden gebunden, sondern konnte auch an Personen oder Personengruppen gebunden sein. Das Recht über ein Gebiet und die darauf lebenden Menschen war meist ausdifferenziert in die unterschiedlichsten rechtlichen Bereiche: Besitz, Lehen, hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Kirchenrecht, Zölle, Nutzung der Bodenschätze, Dienstleistungen etc..., und entsprechend verteilt auf verschiedene Herrschaften (Klöster, Adlige, Bischöfe, Gemeinwesen, Städte etc.) So sind wir mit unseren modernen Vorstellungen von Besitz und Rechtstiteln oft ein wenig überfordert, uns in mittelalterlichen Verhältnissen zu orientieren.


Je nachdem, wie wir Basel und die Eidgenossenschaft heute definieren, kommen wir auf andere Antworten, wann denn diese oder jene Körperschaft oder Gemeinde, dieses oder jenes Stück Erde zur Eidgenossenschaft kam oder nicht.



 

Literatur

- Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), www.dhs.ch



 

Eingangsnummer: 89

Beantwortet am 08.01.2001


Michael Blatter



 

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