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Gelterkinden im Mittelalter | |
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Wann und auf welchem Dokument ist der Name "Gelterkinden" zum allerersten Mal erwähnt ? Wer besass das Dorf Gelterkinden zwischen 1399 und 1461? (1399 wurde das Dorf an Bride von Rinach, der Ehegattin von Heinrich Rich von Rychenstein, verkauft; 1461 verkaufte Thomas von Falkenstein das Dorf an die Stadt Basel) Wer besass den Hennebuolshof in Gelterkinden zwischen 1305 und 1399? (1288 verkaufte Rudolf von Homberg seinen Hof in Gelterkinden an die Rheinfelder Bürger Burkart ime Steine und Rudolf Richtelin; 1305 vermachte Burkart ime Steine den Hof der Deutschordens-Kommende Beuggen; 1399 wurde der Hof von Verena von Thierstein wieder zurückgekauft und als Hennenbuolshof aktenkundig)
Die erste Erwähnung von Gelterkinden findet sich auf einem Dokument, das zwischen 1093 und 1103 entstand, und in welchem Güter erwähnt sind, welche der Bischof von Basel dem Kloster St. Alban in Basel stiftete. Diese Stiftung ist in den folgenden Jahrzehnten mehrmals bestätigt worden. Diese Urkunden befinden sich im Staatsarchiv Basel-Stadt.
Fraglich scheint der Zusammenhang der beiden erwähnten Verkäufe von 1288 und 1305 mit der Besitzergeschichte des Hennebuolshofes. Aufgrund der schriftlichen Quellen aus dem Urkundenbuch der Landschaft Basel kann jedenfalls keine direkte Verbindung zwischen diesen Gütern und dem in der Urkunde von 1399 aufgeführten Hennebuolshof gemacht werden. Die Deutschordenskommende Beuggen hatte noch andere Besitzungen in Gelterkinden. Die Besitzergeschichte des Hennebuolshof ist im Artikel über Gelterkinden im Historisch-Biographischen Lexikon der Schweiz (HBLS) kurz zusammengefasst, und auch in diesem Artikel werden die Grafen von Homberg oder die zwei Rheinfelder Bürger nicht als Besitzer erwähnt.
Der Übergang Gelterkindens als Teil der Herrschaft Farnsburg 1461 von den Falkensteinern an die Stadt Basel ist im Artikel aus dem HBLS über Gelterkinden und im Artikel über Basel aus dem Historischen Lexikon der Schweiz erwähnt. Zum Verkauf der Herrschaftsrechte des gesamten Dorfes Gelterkinden aus dem Jahr 1399 konnten wir hingegen leider keine genaueren Angaben ausfindig machen, so dass die Frage nach den Besitzerrechten zwischen 1399 und 1461 offen bleiben muss.
Ergänzend dafür noch eine allgemeine Anmerkung zu den Herrschaftsverhältnissen im Mittelalter: Die einzelnen Rechte über einzelne Grundstücke, Gebiete, oder auch Personen (Besitz, Lehen, Herrschaft, Kirchenrecht, hohe und niedere Gerichtsbarkeit, diverse Nutzungsrechte, Zölle etc.) waren oft aufgeteilt auf mehrere, unterschiedliche Personen oder Personengruppen (z.B. Adlige, Klöster, Bischöfe, Gemeinwesen etc.). So sind wir mit unseren modernen Vorstellungen von Besitz und Rechtstitel oft ein wenig überfordert, uns in mittelalterlichen Verhältnissen zu orientieren.
Als Illustration für diese verwirrenden mittelalterlichen Verhältnisse sei hier beispielhaft auf das Habsburger Urbar verwiesen. Darin stellten die Habsburger anfangs des 14. Jahrhunderts ihre sämtlichen Rechtstitel und Einnahmen zusammen, die ihnen zustanden. Sie griffen auf alte Urkunden zurück oder ritten selbst in die Gebiete, um die Leute vor Ort zu befragen, wie die Rechtsverhältnisse seien. Der Eintrag zum Dorf Kienberg ist ausserordentlich befremdend, und spannend: Die Leute des Dorfes, gefragt, ob sie nun zu dieser oder jener Landgrafschaft gehörten, schworen, dass sie dies nicht wissen würden. Verblüffend ist dabei, dass diese Formulierung in die definitive Version des Habsburger Urbar genau so übernommen wurde, d.h. dass selbst die Habsburger diese Rechtsunsicherheit nicht abklären liessen. Entscheidender als die Zugehörigkeit zu einer Landgrafschaft oder einer anderen Herrschaft war viel mehr die Zugehörigkeit zu einer Kirchgemeinde und zu einem Bistum. Die entsprechenden Abgaben an die Kirche waren auch in der Regel um einiges höher als an die Herrschaftsträger. Auch die Herkunft gaben die Menschen im Mittelalter mit ihrem Bistum und ihrer Kirchgemeinde, und nicht mir der Herrschaft an, aus der sie stammten.
Literatur:
- Heinrich Boos (Hg.): Urkundenbuch der Landschaft Basel, Basel 1881 - 1883.
- K. Gauss: Gelterkinden, in: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz (HBLS), Bd. 3, Neuenburg 1926, S. 427.
- Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), www.dhs.ch.
Eingangsnummer: 87
Beantwortet am 08.01.2001
Michael Blatter
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