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Neutralität der Schweiz | |
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Depuis quand la neutralité Suisse est-elle effective? En 1914, y a-t'il eu un grand débat national sur la neutralité de la Suisse? Si oui, a-t'il eu des repercutions sur l'attitude de la Suisse par rapport au conflit?
1674 proklamierte die Eidgenossenschaft zum ersten Mal offiziell die Neutralität. Die Tagsatzung erklärte, der Staatenbund werde sich aussenpolitisch neutral verhalten und sich auf keiner Seite in allgemeine Kriege einmischen. Der Begriff der Neutralität wurde allerdings nicht klar definiert und dementsprechend unterschiedlich interpretiert. Gewisse Vorstellungen mögen uns heute erstaunen. Beispielsweise wurde das Soldwesen aufgrund dieser Proklamation nicht eingeschränkt.
Am Wiener Kongress 1815 erreichte die Schweiz schliesslich die Anerkennung ihrer "Dauernden Neutralität" (neutralité perpétuelle) durch die fünf Grossmächte Österreich, Frankreich, Grossbritannien, Preussen, Russland, später auch durch Portugal.
Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges erklärte der Bundesrat am 31. Juli 1914 die Generalmobilmachung. Die Bundesversammlung erteilte der Regierung unbeschränkte Vollmachten zur Behauptung der Landessicherheit. Am 4. August richtete der Bundesrat eine Neutralitätserklärung an die Signaturmächte von 1815 und an verschiedene andere Staaten. Darin erklärt der Bundesrat, "dass die Schweizerische Eidgenossenschaft während des bevorstehenden Krieges mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln ihre Neutralität und die Unverletzbarkeit ihres Gebietes, so wie sie durch die Verträge vom Jahre 1815 anerkannt worden sind, aufrechterhalten und wahren wird".
Der Einmarsch der deutschen Armee in Belgien löste in der Schweiz eine heftige Debatte über die Neutralität aus. Die Anhänger der verschiedenen Kriegsparteien lieferten sich harte Auseinandersetzungen. Vor allem in der welschen Schweiz wurden Stimmen gegen Deutschland laut und eine offizielle Verurteilung des Überfalls gefordert. Der Bundesrat hielt trotz der Kritik an seiner zurückhaltenden Neutralitätspolitik fest. Im Herbst 1916 verlangten die Kantone Waadt, Genf und Neuenburg sowie eine von hundertfünfzigtausend Personen unterzeichnete Petition von der Regierung, gegen die Deportationen in den von deutschen Truppen besetzten französischen Gebieten zu protestieren. Der Bundesrat erwiderte, es sei nicht Aufgabe eines neutralen Staates, mögliche Verstösse gegen das Völkerrecht zu untersuchen und zu verurteilen.
Vor allem über eine verstärkte Kontrolle der Presse versuchte die Regierung, die Auseinandersetzungen zu dämpfen. Am 27. Juli 1915 berief der Bundesrat eine Pressekontrollkommission mit der Aufgabe, "Presseerzeugnisse neutralitätswidrigen Inhaltes oder Charakters" zu ahnden (Neutralitätsbericht vom 19. Februar 1916). Diese Aktion löste von allen Seiten Empörung aus. Die Pressekontrollkommission sprach Mahnungen aus, verschiedene Zeitungen wurden aber auch vorübergehend oder für die ganze Dauer des Krieges verboten.
Zu einem Eklat kam es 1916, als bekannt wurde, dass die Generalstabsobersten Karl Egli und F. Moritz von Wattenwyl den deutschen und österreichischen Militärattachés täglich das geheime Bulletin des Armeestabs zukommen liessen und diese somit mit Nachrichten über die miltärischen Operationen der Kriegsparteien versorgten. Trotz dem anfänglichen Versuch, vor allem von Seite des Generals Wille, diese Vorgänge geheim zu halten, kam es zum öffentlichen Prozess. Das Gericht erkannte die Obersten der Begünstigung einer Kriegspartei schuldig. Sie wurden aber vom Vorwurf des Nachrichtendienstes zugunsten einer kriegführenden Macht freigesprochen - mit dem Argument, die Verletzung der Neutralität sei zugunsten der Schweiz geschehen.
Dies sind nur einige wichtige Ereignisse, die darauf hinweisen, dass die Bedeutung und Interpretation der Schweizerischen Neutralität einer heftigen anhaltenden Debatte ausgesetzt war.
Ein Zeugnis für die Auseinandersetzungen um die Neutralität während des Ersten Weltkriegs stellt folgende Publikation dar, welche Aufsätze bzw. Reden aus den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz versammelt:
- Wir Schweizer, unsere Neutralität und der Krieg. Eine nationale Kundgebung; Schweizer Zeitfragen 51, Zürich 1915.
Literatur:
- Bonjour, Edgar: Geschichte der schweizerischen Neutralität. Vier Jahrhunderte eidgenössischer Aussenpolitik, Basel 1965. (Bonjour verweist auf zahlreiche Quellen, die sowohl die öffentliche Debatte über die Neutralität wie auch die Haltung des Bundesrates belegen.)
- Gyger, Walter B.: Schweizerische Neutralität in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Zürich 1974.
- Gyger, Walter B.: Dokumente zur Neutralität, Zürich 1973. (Enthält unter anderem die Neutralitätserklärung von 1914.)
- Paulick, Helmut: Geschichtliche Entwicklung und rechtliche Grundlage der sogenannten Dauernden Neutralität der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Weltkriegszeit, Leipzig 1940.
Eingangsnummer: 78
Beantwortet am 23.11.2000
Angela Hauser
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