Übersicht Mitteilungen Regierungsrat | |
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email | |
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Eigenmietwert und Mietkostenabzug; Regierungsrat prüft Kompensationsmassnahmen
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 2005 festgestellt, dass das Baselbieter Modell des reduzierten Eigenmietwerts und der Kompensation durch einen Mietkostenabzug unzulässig sei. Der Regierungsrat müsse als Übergangsregelung die Eigenmietwerte auf mindestens 60% des Marktwertes erhöhen und den Mietkostenabzug aufheben. Die Regierung prüft nun zum Ausgleich dieser «Steuererhöhung» die Einführung eines Steuerrabatts.
Der Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein hat eine staatsrechtliche Beschwerde wegen Ungleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern beim Bundesgericht erhoben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen und festgehalten, dass das Baselbieter Modell des reduzierten Eigenmietwerts und des Ausgleichs durch einen Mietkostenabzug gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz verstosse.
Der Regierungsrat ist nun verpflichtet, durch Erlass von vorläufigen Vorschriften korrigierend einzugreifen. Er hat als kurzfristige Übergangsmassnahme den Eigenmietwert auf mindestens 60% des Marktwerts zu erhöhen und gleichzeitig den Mietkostenabzug aufzuheben. Diese Massnahmen würden zu einer allgemeinen «Steuererhöhung» führen mit geschätzten Mehrerträgen bei der Staatssteuer von rund CHF 70 Mio. sowie bei den Gemeindesteuern von rund CHF 40 Mio. Bei der Staatssteuer prüft der Regierungsrat daher als mögliche Kompensationsmassnahme die Einführung eines Steuerrabatts; dieser wäre gegebenenfalls vom Landrat zu beschliessen. Bei den Gemeindesteuern läge eine entsprechende Entlastung in der Zuständigkeit der Gemeinden.
Mittelfristig muss eine Lösung im Rahmen einer Steuergesetzrevision gefunden werden.
Anlass für die staatsrechtliche Beschwerde war die in der Volksabstimmung vom 19. Oktober 2003 mit rund 70 % Ja-Stimmen angenommene Wohnkosten-Gleichbehandlungs-Initiative. Mit dieser formulierten Gesetzesinitiative "für massvolle Eigenmietwerte und eine verfassungskonforme Erhöhung der Sozialabzüge für Mieterinnen und Mieter" wurden per 1. Januar 2004 einerseits die Mietkostenabzüge von CHF 1'000 pro Person auf neu CHF 1'500 sowie andererseits die kantonalen Eigenmietwerte um 8 % erhöht. Diese Änderungen sollten die Rechtsgleichheit zwischen Mietern und Wohneigentümern herstellen.
Weitere Auskünfte: Peter B. Nefzger, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, Tel. 061 925 52 71
Neuregelung bei der richterlichen Prüfung der Ausschaffungshaft
Zur richterlichen Prüfung der Ausschaffungshaft ist heute das Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts zuständig. Infolge der steigenden Fallzahlen und der hohen Auslastung hat das Kantonsgericht um Entlastungsmöglichkeiten des Kantonsgerichtspräsidiums ersucht und angeregt, bei der Prüfung der Ausschaffungshaft neu auch Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber als Einzelrichter und Einzelrichterinnen einzusetzen.
Die Zuständigkeit des Präsidiums bleibt weiterhin bestehen. Die zusätzlichen Einzelrichterinnen und Einzelrichter sollen aus dem Kreis der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantonsgerichts durch den Landrat gewählt werden. Der Kanton Basel-Stadt kennt diese Lösung bereits, sie hat sich dort gut bewährt. Mit der Neuregelung kann das Kantonsgerichtspräsidium spürbar entlastet werden. Weil das Präsidium die Ausschaffungshaftfälle bereits heute als Einzelrichter beurteilt, wird mit der vorgeschlagenen Aenderung des kantonalen Gesetzes über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht keine wesentlich neue Kompetenzordnung geschaffen.
Für Auskünfte: Stephan Mathis, Generalsekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Regierungsrat verabschiedet Bericht zu den Empfehlungen der "PUK Informatik"
Der Baselbieter Regierungsrat hat heute den Bericht zu den Empfehlungen der "Parlamentarischen Untersuchungskommission Informatik" verabschiedet. Die Empfehlungen betreffen überwiegend das Management von Informatik-Projekten. In seinem Bericht beschreibt der Regierungsrat die Standards für die Durchführung von Informatik-Grossprojekten. Er verweist dabei im Wesentlichen auf die per 1. Januar 2005 eingeführte Projektmanagementmethode "Hermes 2003", die bereits in vielen anderen Kantonen und beim Bund angewendet wird.
Weitere Auskünfte: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 66 16 (ab 14 h)
440'000 Franken für Wiederherstellungsmassnahmen in den Baselbieter Wäldern
Noch kaum von den Auswirkungen des Sturms "Lothar" vor fünf Jahren erholt, litten die Baselbieter Wälder in den vergangenen beiden Sommern extrem unter Trockenheit und vor allem im Jahr 2003 unter der grossen Hitze. Ganze Nadelholzbestände fielen den sich massenhaft vermehrenden Borkenkäfern zum Opfer. Die Folgeschäden sind gross und die Aufwendungen zu deren Behebung können durch die Erträge aus dem Holzverkauf nicht mehr gedeckt werden. Sollen die Waldfunktionen langfristig sichergestellt werden, braucht es Unterstützung durch die Öffentlichkeit.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat nun, den Verpflichtungskredit für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan "Lothar" am 26. Dezember 1999 vorzeitig abzuschliessen und die noch nicht ausgeschöpften Mittel in einen Verpflichtungskredit "Trockenheit 03" zu überführen. Das heisst, die Lotharprojekte werden per 31. Dezember 2004 abgeschlossen und die bis zu diesem Zeitpunkt verwendeten Mittel werden ordentlich abgerechnet. Die noch nicht verwendeten Kantonsmittel von 444'000 Franken werden für die Wiederherstellungsprojekte, für Pflege- und Wildschutzmassnahmen verwendet. Dabei bleibt die Zielsetzung dieselbe wie in den Wiederherstellungsflächen für die Bewältigung der Folgen aus dem Orkan "Lothar": die Wiederbegründung vielgestaltiger, stabiler und standortgerechter Waldbestände, welche ihre vielfältigen Funktionen nachhaltig erfüllen können. Zusätzlich wird besonders Gewicht auf die Förderung von Eichen und seltenen Baumarten gelegt.
Für die Wiederherstellung der betroffenen 65 Hektaren Wald wird mit einem Gesamtaufwand von insgesamt Fr. 890'000.-- für die Jahre 2005 bis 2007 gerechnet, aufgeteilt in einen Beitrag des Kantons von Fr. 444'000.--, des Bundes von Fr. 179'000.-- und der Waldeigentümer von Fr. 267'000.--.
Auskünfte: Ueli Meier, Leiter Forstamt beider Basel, Telefon 061 925 56 59
Fortsetzung der Waldschadenuntersuchungen bis 2008
Seit 1984 betreibt der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und den Kantonen AG, BE, BS, SO, ZG und ZH ein Netz von mehr als 100 Dauerbeobachtungsflächen zur Überwachung des Gesundheitszustandes des Waldes. Die bisherigen Untersuchungen zeigen deutlich: Viele Veränderungen im Wald und vor allem in den Waldböden sind nachweisbar, deren Auswirkungen werden aber oft erst Jahre später sichtbar. In den letzten 20 Jahren konnten viele Erkenntnisse über schleichende Veränderungen gewonnen werden. Mit zunehmender Stickstoffbelastung hat sich ein Nährstoffungleichgewicht eingestellt, dessen Folgen noch nicht genau abzuschätzen sind. Auch die Auswirkung der Ozonbelastung und anderer Veränderungen in der Umwelt müssen weiter beobachtet werden. Sollen die vielfältigen Funktionen des Waldes auch in Zukunft nachhaltig erfüllt werden, muss die Bewirtschaftung auf die veränderten Bedingungen abgestimmt werden. Für die Planung sind möglichst genaue Kenntnisse der Zusammenhänge wichtig.
Die vom Regierungsrat heute an den Landrat überwiesene Vorlage sieht vor, die Waldschadenuntersuchungen fortzuführen und das Institut für Angewandte Pflanzenbiologie in Schönenbuch (IAP) damit zu beauftragen. Die Gesamtkosten für das Untersuchungsprogramm 2004 bis 2008 belaufen sich auf insgesamt 491'600 Franken . Damit wird es möglich, die auch international einzigartige Untersuchungsreihe auf 24 Beobachtungsflächen im Kanton Baselland fortzusetzen.
Auskünfte: Ueli Meier, Leiter Forstamt beider Basel, Telefon 061 925 56 59
Abgeltung der ÖV-Kosten: Stabilisierung 2005
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Abgeltung an die Verkehrsunternehmen für das Fahrplanjahr 2005 in Höhe von 25,2 Mio. Franken (2004: 24,9 Mio. Franken) genehmigt. Der Abgeltungsbedarf konnte für das laufende Jahr stabilisiert werden. Dank Mehreinnahmen durch Tariferhöhungen und weiteren Sparanstrengungen der Verkehrsunternehmungen konnte das Angebot probeweise sogar noch leicht ausgebaut werden. Es handelt sich dabei um die Neukonzeption der Linien 83 und 84 im Raum Augst - Pratteln und des Regionalbusses in Liestal; Verlängerung der Linie 61 bis Oberwil Hüslimatt mit Bedienung des Gymnasiums Oberwil, sowie um die Wiedereinführung der Linie 55 zur Bedienung des Weilers Bärenwil in Langenbruck. Seit dem Ausbau des Angebots des öffentlichen Verkehrs im Jahr 2001 konnten auf zahlreichen Linien erfreuliche Fahrgastzunahmen festgestellt werden. Bekanntlich sind aber die Kantonsfinanzen immer noch sehr angespannt. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat im Vorlageentwurf zum neuen Generellen Leistungsauftrag 2006 - 2009 Sparmassnahmen im öffentlichen Verkehr vorgeschlagen. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen; die definitive Vorlage wird nun ausgearbeitet.
Auskunft: Hans-Christoph Bächtold, Abteilung öffentlicher Verkehr, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel. 061 925 54 08
Neues Pflegekinderrecht: Beiträge für Pflegefamilien
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision des Pflegekinderrechtes an den Landrat weitergeleitet. Mit einer Änderung des Gesetzes über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe wird die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien als ergänzendes und alternatives Angebot zur Heimunterbringung gefördert. Neu soll der Kanton Beiträge an Unterbringungen in Pflegefamilien leisten können. Damit erfolgt eine Gleichstellung der Finanzierung der Aufenthalte in Pflegefamilien mit jenen in Heimen.
Die Kostentragung ist gleich wie bei Heimaufenthalten: Die Gemeinden zahlen dem Kanton die geleisteten Beiträge zurück. Dabei richtet sich der Beitrag der einzelnen Gemeinde nach ihrer Finanzausstattung gemäss Finanzausgleichsgesetz. Neu wird der Beitrag der Eltern an die Unterbringungskosten in Heimen und Pflegefamilien nach finanzieller Leistungskraft abgestuft und nicht mehr subsidiär von der Sozialhilfe übernommen.
Mit einer Änderung des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches wird die Bewilligungspflicht auf alle Pflegeverhältnisse von Minderjährigen ausgedehnt. Bisher waren Pflegeverhältnisse innerhalb der Verwandtschaft von der Bewilligungspflicht ausgenommen. In der Vernehmlassung stiessen die vorgeschlagenen Änderungen auf ein positives Echo. So unterstützen die Gemeinden und der Gemeindeverband insbesondere die neue Finanzierungsart der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien.
Auskunft erteilt: René Broder, Leiter der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 906 93 90
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch beschlossenen Quartierplanvorschriften "Hauptstrasse Nord/Teil2, Steinackerring" |
- | den vom Gemeinderat Arisdorf beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan Weihermatt (Mutation Weihermattstrasse) |
- | das Reglement über die Ausrichtung von Sozialbeiträgen zum Besuch der Musikschule beider Frenkentäler vom 18. April 2005 |
Wahlen
Der Regierungsrat hat gewählt:
- | Roger Maurer als Mitglied der Jägerprüfungskommission bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode am 31. März 2006 |
- | Prof. Markus Bärtschi als Vertreter der Fachhochschule beider Basel in die Jury des Innovationspreises beider Basel. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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