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Steuerungsausschuss beschliesst Entlastungspaket der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP)



Der Steuerungsausschuss - bestehend aus dem Gesamtregierungsrat und dem Kantonsgerichtspräsidenten - hat an seiner heutigen Sitzung 262 Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 174 Mio. Fr. im Jahr 2007 vorläufig beschlossen. Mit den politischen Parteien, den Gemeinden und den Personalverbänden werden die Massnahmen in den kommenden 4 Wochen diskutiert.


Im Folgenden wird Bezug genommen auf das GAP-Entlastungspaket im engeren Sinne, mit welchem im Jahr 2007 Entlastungen im Umfang von 156 Mio. Fr. erzielt werden sollen. Von den 241 GAP-Massnahmen fallen 45 Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 89 Mio. Fr. in die Kompetenz des Landrats, 196 Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 67 Mio. Fr. sind im Rahmen der Regierungskompetenz umzusetzen. Die Entlastungen werden rund hälftig auf der Aufwand- und Ertragsseite erzielt.


Die Direktionen, die Allgemeine Verwaltung und das Kantonsgericht tragen wie folgt zur Entlastung des Staatshaushalts bei (bezogen auf das Jahr 2007):


Allgemeine Verwaltung

0.2 Mio. Fr.

Finanz- und Kirchendirektion

57.3 Mio. Fr.

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

19.5 Mio. Fr.

Bau- und Umweltschutzdirektion

10.3 Mio. Fr.

Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

16.6 Mio. Fr.

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion

32.6 Mio. Fr.

Kantonsgericht

0.9 Mio. Fr.

Querschnittsmassnahmen

18.1 Mio. Fr.

Das Entlastungspaket umfasst 21 Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 18 Mio. Fr., welche nicht exakt den Kriterien von GAP entsprechen, jedoch ausserhalb von GAP umgesetzt werden sollen.


Auf der Aufwandseite sind u.a. folgende Entlastungsmassnahmen vorgesehen: Gezieltere Ausrichtung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen, Revision des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes, Nachhaltiges Outsourcing von Strassenbau und -unterhalt, Reduktion des Reinigungsstandards für alle Gebäude der kantonalen Verwaltung, Reduktion der Anzahl auszubildenden Polizisten, Reduktion der gesamten Lehrerlektionen, verstärkte Koordination der Informatikstrategie.


Auf der Ertragsseite sind u.a. folgende Massnahmen vorgesehen: Aufhebung Rabatt Motorfahrzeugsteuer, zusätzliche Anstellung von Steuerrevisoren und Veranlagungsmitarbeitern, Einführung Lohmeldepflicht für Arbeitgebende, Akkreditierung von Belegärzten in der Geburtshilfe am Kantonsspital Liestal, Verrechnung polizeilicher Leistungen an die Gemeinden.


Das Entlastungspaket hat bis zum Jahr 2007 einen Abbau von 60 Stellen zur Folge. Der Stellenabbau kann praktisch vollständig mittels Fluktuation und vorzeitiger Pensionierung vollzogen werden.


Das Entlastungspaket ist für die Gemeinden insgesamt kostenneutral, wobei sie Leistungen, welche der Kanton für sie erbringt, vermehrt abgelten sollen.


Nach der Durchführung von Hearings mit den politischen Parteien, den Personalverbänden und den Gemeinden, möchte der Steuerungsausschuss das Entlastungspaket vor den Sommerferien definitiv beschliessen. Die Vernehmlassung zur Landratsvorlage soll im September 2004 eröffnet werden. Im Februar 2005 ist die Überweisung an den Landrat vorgesehen.


Für weitere Auskünfte steht der Finanzdirektor Adrian Ballmer (Tel. 061 925 52 05) oder die Projektleiterin Yvonne Reichlin (Tel. 061 925 53 35) zur Verfügung.



Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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