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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

87 Millionen für die Fertigstellung der Umfahrung Sissach


Die Regierung hat die Zusatzkreditvorlage für die Fertigstellung des Chienbergtunnels (H2 Umfahrung Sissach) zu Handen des Landrats verabschiedet und gleichzeitig zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen in dieser Sache Stellung bezogen.


Der Landrat wird in der Vorlage ersucht, rund 87 Millionen Franken für die Fertigstellung der Umfahrung Sissach zu bewilligen mit dem Ziel, das Strassenprojekt im Jahre 2006 in Betrieb nehmen zu können. Vom verlangten Betrag entfallen 41 Millionen Franken auf die Bewältigung der Hebungen im Tunnel, 12 Millionen auf die nachträglich geforderte Erhöhung der Tunnelsicherheit, 19 Millionen auf die Bewältigung des Tagbruchs und 15 Millionen auf Projektoptimierungen.


Im Jahre 1991 wurde ein Kredit von 179 Millionen Franken zuzüglich Teuerung für die Ortsumfahrung Sissach mit flankierenden Massnahmen im Ortskern vom Landrat genehmigt und vom Volk in einer Referendumsabstimmung gutgeheissen. Inklusive mitbewilligte Teuerung und die anbegehrten Zusatzkredite belaufen sich die Kosten jetzt auf 325 Millionen Franken. Ein grosser Teil der Mehrkosten entfällt auf die im Herbst 2002 festgestellten Hebungen im Tunnel. Sie übertrafen das prognostizierte Ausmass sowohl bezüglich Höhe wie auch der Geschwindigkeit, mit der sie sich einstellten. Die Hebungen betragen bis zu 10 Zentimeter im Tunnel und 3 Zentimeter an der Oberfläche. Die jetzt mit 41 Millionen Franken vorgesehenen Zusatzkosten beziehen sich auf eine Länge von 360 Meter. Sollten sich aber aufgrund von noch laufenden Abklärungen zusätzliche Massnahmen aufdrängen, müsste mit einer Erhöhung der Aufwendungen auf bis zu 74 Millionen Franken gerechnet werden. Insgesamt werden 630 Tunnelmeter als gefährdet angesehen. Von einer Krediterteilung quasi auf Vorrat wurde jedoch bewusst Abstand genommen. Die Realisierung dieser Massnahme - die Schaffung einer Knautschzone - wird rund ein Jahr dauern und muss zur Gewährleistung der Tragsicherheit des bestehenden Tunnelgewölbes bis Ende 2005 abgeschlossen sein.


Über die genaue Ursache des Einsturzes vom 1. Februar 2002 besteht noch keine abschliessende Klarheit. Die Expertise zur Schadensursache soll im Sommer 2004 abgeschlossen sein.


Weitere Auskünfte: Fredi Zahler, Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Telefon 061 925 54 63



 

Naturschutz im Wald: Nachhaltigkeit für unsere Umwelt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für den Naturschutz im Wald einen Verpflichtungskredit in Höhe von 8.24 Mio. Franken für die Jahre 2004 bis 2008.


Waldgesetz und Naturschutzgesetz verpflichten zum Naturschutz im Wald. Seit 1998 fördert der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Waldeigentümern ein Netz von ökologisch besonders wertvollen Waldgebieten. Im Gegenzug erhalten die Waldeigentümer eine angemessene Abgeltung für ihre Naturschutzleistungen. Bisher konnten auf diesem einvernehmlichen Weg rund 1'600 Hektaren Wald geschützt werden; das sind rund 7.6 % der Gesamtwaldfläche. Langfristiges Ziel ist ein Anteil von rund 17 %.


Für den Zeitraum 2004 bis 2008 heisst das Ziel: Weitere 1'400 Hektaren Wald werden geschützt und fachgerecht gepflegt. Die Kosten dafür betragen 8.24 Mio. Franken, an denen sich der Bund voraussichtlich mit 2.47 Mio. Franken beteiligt (30 %).


Weitere Auskunft: Niggi Hufschmid, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 79, oder Beat Feigenwinter, Forstamt beider Basel, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 56 55



 

Anpassung der Gebühren für Führerprüfungen

Die Regierungsräte beider Basel haben nach über zehn Jahren Geltungsdauer die Gebühren der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP) in Münchenstein im Bereich Führerprüfungen angepasst. Auch mit den neuen Ansätzen, die ab 1. Juni 2004 gelten werden, schneiden die beiden Basel im gesamtschweizerischen Vergleich gut ab.


Die Gebühren der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel in Münchenstein (MFP) wurden vor über zehn Jahren bei der Inkraftsetzung der heute geltenden Vereinbarung das letzte Mal angepasst. Im Bereich Führerprüfungen haben die Regierungsräte beider Basel nun eine Anpassung der Gebühren beschlossen. So wird etwa die praktische Führerprüfung für die Kategorie B (Personenwagen) 120 statt wie bisher 105 Franken kosten. Auch mit den neuen Ansätzen liegen die beiden Basel mit ihren Gebühren im Vergleich mit den übrigen Kantonen im Mittelfeld.


Die MFP, die gemäss der Vereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft kostendeckende Gebühren erheben muss, hat sich in den letzten Jahren den gestiegenen Kundenbedürfnissen und den technischen Neuerungen sukzessive angepasst. So investierte die MFP in die Erstellung eines neuen Motorrad-Manöverplatzes, führte die computerunterstützte Theorieprüfung (CUT) ein und vernetzte sich für die Disposition von Theorie- und Fahrzeugprüfungen mit den Motorfahrzeugkontrollen (MFK) von Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diese Investitionen kommen nicht zuletzt den Kundinnen und Kunden wieder zugute.


Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel ist ein Gemeinschaftswerk der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Als eigenständiger und selbsttragender Betrieb prüft die Motorfahrzeug-Prüfstation in Münchenstein den technischen Zustand von Fahrzeugen. Zusätzlich haben neue Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ihre praktischen und theoretischen Prüfungen in Münchenstein abzulegen.


Weitere Auskünfte: Louis Wittwer, Leiter der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel, Münchenstein, Tel. 061 416 46 20



 

Änderung der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere

Für das private Halten von Vogelspinnen und Skorpionen braucht man im Kanton Basel-Landschaft ab 1. Juli 2004 keine Bewilligung mehr. Der Regierungsrat hat die Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere entsprechend gelockert. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse dokumentieren, dass die Gefährlichkeit dieser Tiere früher überschätzt wurde. Ihre Giftwirkung ist im Allgemeinen vergleichbar mit der Wirkung eines Wespenstiches. Darüber hinaus hat sich auch gezeigt, dass der Vollzug der Bewilligungspflicht für diese beiden Tierarten schlecht kontrollierbar ist, insbesondere dann, wenn die Tiere in Kantonen gekauft werden, welche die Bewilligungspflicht nicht kennen.


Ein gewisses Problem bietet heute auf der anderen Seite die zunehmende Zahl von Tierbörsen (meist eintägige Veranstaltungen, an denen Private und Händler Tiere zum Kauf, Tausch und Verkauf anbieten). Die Erfahrung hat hier deutlich gemacht, dass solche Tierbörsen ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen, wenn Gifttiere wie z.B. Giftschlangen angeboten werden, die eine ernsthafte Bedrohung für den Menschen darstellen können.


Selbst mit Sicherheitsauflagen in den Bewilligungen lässt sich dieses Risiko kaum beherrschen. Der Regierungsrat hat deshalb im Rahmen der Verordnungsänderung die Auffuhr von solchen Gifttieren an Tierbörsen grundsätzlich verboten.


Weitere Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 23



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


die vom Einwohnerrat Pratteln beschlossene Quartierplanung "Bahnhofplatz", Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan-Mutation Bahnhof.



 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat genehmigt:


die Änderungen der Gemeindeordnungen in folgenden Gemeinden: Aesch, Allschwil, Arlesheim, Birsfelden, Schönenbuch, Ormalingen, Thürnen und Wenslingen.



Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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