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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Regierungsrat Basel-Landschaft erlässt neues Wasserbaukonzept


Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung ein neues Wasserbaukonzept erlassen gemäss dem Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (WBauG).


Das neue Wasserbaukonzept zeigt auf, welche Vorkehrungen im Bereich von Hochwasserschutz und/oder Revitalisierungen mittelfristig (innerhalb von ca. 30 Jahren) zu treffen sind. Das Wasserbaukonzept ist für den Geschäftsbereich Wasserbau des Tiefbauamtes ein Führungs-, Koordinations- und Grundlageninstrument. Es stellt gewissermassen eine "Gesamtschau" der erforderlichen Massnahmen an den Gewässern, in drei Prioritäten (hoch, mittel und niedrig) dar.


Auch in Hinsicht auf die Finanzplanung des Kantons kommt dem Wasserbaukonzept eine gewisse Bedeutung zu; lässt sich daraus doch der Aufwand in den Bereichen des Wasserbaus, für die der Kanton nach Gesetz zuständig ist, mittel- und längerfristig abschätzen.


Mit dem Erlass des Wasserbaukonzeptes durch den Regierungsrat werden keine Projekte genehmigt. Die Realisierung einzelner Projekte erfordert nach wie vor die Verabschiedung der entsprechenden Verpflichtungskredite und/oder Budgetgenehmigung durch den Landrat sowie in der Regel die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens.


Auskunft: Jaroslav Misun, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 925 54 58, Bau- und Umweltschutzdirektion



 

Änderungen beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Kantonsangestellte

Der Regierungsrat hat heute die Regelung zum bezahlten Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Kantonsangestellte angepasst. Die Änderung beinhaltet eine Anpassung an die eidgenössische Mutterschaftsentschädigung. Zudem wurde der Vaterschaftsurlaub von bisher einem auf fünf Tage erhöht. Wie bisher erhalten Mitarbeiterinnen, die das Arbeitsverhältnis fortführen, einen bezahlten Urlaub von 16 Wochen. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. [Vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse]


Weitere Auskünfte: Christoph Bucher, Leiter Personalamt, Tel. 079 291 75 23



 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat genehmigt


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die vom Einwohnerrat Binningen am 31. Januar 2005 beschlossene Mutation Strassennetzplan "Schlossgasse"

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die am 27. Februar 2005 an der Urne angenommene Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lampenberg

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die von der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Tenniken bestätigte Auflösung bzw. Vereinigung der Bürgergemeinde Tenniken mit der Einwohnergemeinde Tenniken


 

Mitteilung an die Medien

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern des Bulletins schöne Pfingsten. Die Regierungsratssitzung vom 17. Mai 2005 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 24. Mai 2005.


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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