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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
www.bl.ch/vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Baselbieter Steuergesetzesrevision: Anpassung bei der Besteuerung des Eigenmietwertes


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die Vorlage über die Steuergesetzrevision zur Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids (BGE) vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmietwert und Aufhebung Mietkostenabzug) sowie zur steuerlichen Entlastung von Familien und tiefen Einkommen an den Landrat verabschiedet. Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hat der Regierungsrat neben anderen Änderungen festgelegt, dass die Eigenmietwerte mittels einer neuen Formel auf 60 % des Marktmietwertes erhöht werden. Die vorgeschlagene Revision führt zu Mindereinnahmen beim Kanton von 32 Mio. Franken und auf der Ebene der Gemeinden von rund 19 Mio. Franken. Mittelständische Familien werden dadurch spürbar entlastet. Der vom Regierungsrat vorgesehene Terminplan für eine Inkraftsetzung bereits per 1. Januar 2007 konnte bisher eingehalten werden.


Die Massnahmen zur steuerlichen Entlastung wurden von den Parteien und interessierten Organisationen vorwiegend positiv aufgenommen und kommentiert. Bedauert und mehrfach kritisiert wurde hingegen die zwangsläufige Anpassung der Eigenmietwertbesteuerung.


Aufgrund der Kritik hat sich der Regierungsrat für eine neue Lösung beim Eigenmietwert entschieden: Bei der Besteuerung des Eigenmietwertes hat der Regierungsrat die vom Bundesgericht vorgegebene Untergrenze von 60 % des Marktmietwertes gleichzeitig zur Obergrenze erklärt. Beim individuellen Nachweis, dass der Eigenmietwert auf über 60 % der vergleichbaren Marktmiete zu liegen kommt, wird 60 % des Marktmietwertes erhoben. Die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Obergrenze von 80 % wurde also neu auf 60 % fixiert, auch um dem in der Kantonsverfassung verankerten Grundsatz zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum nachzuleben.


Gleichzeitig mit der neuen Eigenmietwertbesteuerung wird der Mietkostenabzug ersatzlos aufgehoben. Die aus diesen beiden Massnahmen resultierenden Mehrerträge werden über einen neuen und günstigeren Tarif, einen Einheitstarif mit Vollsplitting für Ehepaare und Einelternfamilien , wieder zurückgegeben. Die Erhöhung der Eigenmietwerte von selbst genutztem Wohneigentum auf ein Niveau von 60% der Marktmietwerte, die Anpassung des pauschalen Abzugs für Liegenschaftsunterhaltskosten sowie die Aufhebung des Mietkostenabzugs bewirken für den Kanton Mehreinnahmen von jährlich rund 62 Mio. Franken (Gemeinden: 37 Mio. Franken). Diese werden nach dem Willen des Regierungsrates mit einem neuen Tarifsystem kompensiert. Das neue Tarifsystem bestehend aus Einheitstarif mit Vollsplitting für Ehepaare und Einelternfamilien bewirkt zusammen mit dem neuen Doppelverdienerabzug in der Summe einen jährlichen Minderertrag von rund 59 Mio. Franken (Gemeinden: 35.5 Mio. Franken).


Die Vorlage enthält auf der anderen Seite verschiedene Massnahmen zur Verbesserung bei der Familienbesteuerung sowie steuerliche Entlastungen von tiefen Einkommen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung des Kinderabzugs, die Einführung der Abzugsfähigkeit von Kinderdrittbetreuungskosten, die angemessene Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien sowie die Einführung eines neuen Sozialabzugs für Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.


Der vorgeschlagene Kinderabzug, der betragsmässig erhöht und gleichzeitig in einen Abzug vom geschuldeten Steuerbetrag umgewandelt wird, hat im Zusammenspiel mit der neuen Tarifgestaltung etwa 7 Mio. Franken (Gemeinden: 4 Mio. Franken) Mindereinnahmen zur Folge. Bei der Einführung des Abzugs für Kinderbetreuungskosten (diese Kosten müssen nachgewiesen und neu selbst getragen werden) wird schätzungsweise mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 6 Mio. Franken (Gemeinden: 3.5 Mio. Franken) gerechnet. Die Erhöhung des Versicherungsprämienabzugs hat jährliche Mindereinnahmen von rund 20 Mio. Franken (Gemeinden: 12 Mio. Franken) zur Folge. Die steuerliche Entlastung durch die Einführung eines neuen Sozialabzugs für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen bewirkt in der vorgeschlagenen Ausgestaltung jährliche Mindereinnahmen von etwa 2 Mio. Franken (Gemeinden: 1.2 Mio. Franken).


Mit der heute verabschiedeten Teilrevision des Steuergesetzes strebt der Regierungsrat fünf Ziele an:


1. die steuerliche Entlastung der Ehe und Familie;

2. die Entlastung von einkommensschwachen Rentnerinnen und Rentnern;

3. die weitgehende Steuerfreiheit des Existenzminimums;

4. die vollständig harmonisierungskonforme Besteuerung des Eigenmietwertes

5. die Kompensation der Steuermehrerträge aus der Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids.

Mit der vorliegenden Steuergesetzesrevision kann der Kanton Basel-Landschaft einen bedeutenden Schritt vorankommen und verschiedene politische Forderungen der jüngeren Zeit erfüllen.


Im zweiten Quartal 2006 will der Regierungsrat ausserdem eine Vorlage zur Reform der Unternehmensbesteuerung präsentieren. Die Vernehmlassungsvorlage soll bis Juni 2006 vorliegen. Die Reform soll anschliessend auf den 1. Januar 2008 umgesetzt werden.


Weitere Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 15.



 

Abrechnung der grenzüberschreitenden öV-Linien BS-BL für das Jahr 2004

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Abrechnung für die grenzüberschreitenden Angebotsleistungen der Basler Verkehrs-Betriebe auf basellandschaftlichem Gebiet und der basellandschaftlichen Transportunternehmungen (BLT/AAGL) auf baselstädtischem Gebiet zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft für das Betriebsjahr 2004 an den Landrat überwiesen. Die Abrechnung beläuft sich auf rund 5,2 Millionen Franken (Vorjahr: 4,8 Millionen Franken). Die Zunahme ist vor allem auf Kostensteigerungen zurückzuführen.


Auskünfte: Paul Kaufmann, Abteilung öffentlicher Verkehr, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion BL. Tel. 061 925 55 45.



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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die von der Einwohnergemeinde Brislach am 30. November 2005 beschlossene Mutation "Parzelle 581" zum Zonenplan Siedlung;

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die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 14. September 2005 beschlossene Revision der Teilzonenvorschriften "Bad Bubendorf";

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die vom Gemeinderat Bubendorf am 15. Dezember 2005 beschlossene Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Grüngenstrasse".


 

Wahlen

Der Regierungsrat wählte:


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Michael Martig als Mitglied in die Fachgruppe "Recht und Sicherheit" der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann für den Rest der Amtsperiode bis 31. März .2010

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Dr. med. Maria Hofecker-Fallahpour in die Ethikkommission beider Basel


 

Mitteilung an die Medien

Die Regierungsratssitzung vom 18. April 2006 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 25. April 2006.


Wir wünschen Ihnen frohe Ostern


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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