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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
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Fünftagewoche an den Gymnasien
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Fünftagewoche an den Gymnasien einzuführen.
Die Fünftagewoche ist in den letzten Jahren schrittweise an fast allen Schulen eingeführt worden. Die letzte Ausnahme bildeten bis jetzt die Gymnasien. Der Druck, sich der allgemeinen Entwicklung anzuschliessen, nimmt von allen Seiten zu. Die Frage ist gesellschaftlich längst entschieden: Die Familien haben sich auf den freien Samstag eingestellt, das gesellschaftliche Leben (Vereine, Jugendgruppen, Sport) und teilweise bereits auch der öffentliche Verkehr richten sich zunehmend danach. Zudem kennt eine immer grösser werdende Zahl von Schülerinnen und Schülern gar nichts anderes. Weil die Fünftagewoche an der Volksschule schon länger gilt, hatten sie nie am Samstag Unterricht.
Ein Teil der basellandschaftlichen Gymnasien kämpft jedoch zur Zeit mit grossen räumlichen Engpässen und wird in absehbarer Zeit ohne bauliche Massnahmen den unterrichtsfreien Samstag nicht einführen können. Andere aber haben - gemäss den Prognosen auch in absehbarer Zukunft - genug Platz.
In dieser Situation ist es weder möglich, einen näheren Zeitpunkt zu nennen, an dem alle Gymnasien die 5-Tage-Woche einführen, noch ist es sinnvoll, an allen Gymnasien den Samstagsunterricht so lange aufrechtzuerhalten, bis alle fünf Gymnasien aus räumlichen Gründen dazu in der Lage sind. Deshalb sollen diejenigen Schulen, die organisatorisch in der Lage sind, den unterrichtsfreien Samstag einführen. Die Gymnasien in Oberwil, Muttenz und Laufen werden dies tun. In Liestal und Münchenstein wird man auf die Einführung noch warten müssen. Die Schulräte können daher beschliessen, die Fünftagewoche vorderhand noch nicht einzuführen.
Weitere Auskünfte: Martin Leuenberger, Generalsekretär, Tel. 061 925 50 55, martin.leuenberger@bksd.bl.ch.
Antwort auf die PUK-Empfehlungen zum Kantonsspital Liestal
Der Regierungsrat verabschiedete den Bericht zu den insgesamt 27 Empfehlungen, welche der Landrat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2003 abgegeben hatte. Der Bericht der GPK-PUK des Landrats vom 18. Juni 2006 mündete in 26 Empfehlungen zu den Themen Vertragswesen, Kostenkontrolle und Projektmanagement , und eine zusätzliche Empfehlung zur Information in Form von Zwischenberichten bei Grossprojekten wurde nachträglich abgegeben. Der Regierungsrat wurde vom Landrat beauftragt, bis Ende März 2004 über die Umsetzung der im Untersuchungsbericht genannten Empfehlungen zu berichten.
In seinem Bericht an den Landrat nimmt der Regierungsrat zu allen 27 Empfehlungen Stellung, und zwar dergestalt, dass er jeweilen zuerst den Hintergrund beleuchtet, weshalb es, gestützt auf den Bericht der GPK-PUK, zu diesen Empfehlungen gekommen ist. Danach wird die Ist-Situation beschrieben, und es wird erläutert, welche bisher getroffenen Massnahmen welche Wirkung zeitigen. Schliesslich wird ausgeführt, ob eine Empfehlung bereits umgesetzt ist oder welche weiteren Massnahmen beabsichtigt sind.
Die meisten Empfehlungen sind aufgrund von Massnahmen des Hochbauamtes bereits seit einiger Zeit umgesetzt. Sie haben häufig in Projekthandbüchern und Richtlinien des Hochbauamtes Eingang gefunden, allenfalls sind, wie beispielsweise im Bereich der Finanzkontrolle, notwendige Anpassungen für die Zukunft vorgemerkt.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, von diesem Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Weitere Auskünfte: Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Telefon 061 925 54 11
Neue Verordnung über den Sport-Fonds
Der Regierungsrat genehmigte die neue Verordnung über den Sport-Fonds, welche per 1. April 2004 die bisherige Verordnung über den Sport-Toto-Fonds vom 27. Oktober 1998 ersetzt. Die Mittel des Sport-Fonds werden zur Förderung sportlicher Tätigkeiten und zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für sportliche Aktivitäten verwendet. Dem Sport-Fonds werden jährlich 22 Prozent des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn der Swisslos zugewiesen.
Als wichtigste Neuerung entscheidet nicht mehr die Sport-Toto-Kommission über die Gelder des Sport-Fonds, sondern der Gesamtregierungsrat, wie dies im Finanzhaushaltsgesetz auch so verlangt wird. Wie bisher verwaltet das Sportamt den Sport-Fonds.
Die bisherige Sport-Toto-Kommission wird aufgehoben. An deren Stelle tritt die Fachkommission für Sportfragen (Sportkommission), welche durch zwei Vertretungen von Sportverbänden erweitert wird. Die Sportkommission steht dem Regierungsrat für Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Sport-Fonds zur Verfügung.
Im Sinne der Transparenz wird das Sportamt halbjährlich eine Zusammenstellung der gesprochenen Beiträge veröffentlichen.
Im Vergleich zur bisherigen Verordnung wurden sehr viele Anpassungen und Neuformulierungen vorgenommen. Die Verbände und Vereine profitieren jedoch weiterhin von den gleichen Rahmenbedingungen und Richtlinien wie bisher.
Von den Mitteln des Sport-Fonds profitieren primär die Sportverbände und ihre Vereine, Einzelpersonen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, gemeinnützige Institutionen, privatrechtliche Organisationen sowie Gemeinden mit speziellen Projekten im Zusammenhang mit der Sportförderung. Beiträge gibt es für den Sportbetrieb, grösseres Sportmaterial, für Anlagen und Sportbauten.
Änderungen und Anpassungen der bisherigen Verordnung waren nötig, weil der Regierungsrat mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 auf Grund der Veränderungen im Lotteriewesen den Verteilschlüssel des Anteils Reingewinn der Swisslos zwischen Lotteriefonds und Sport-Toto-Fonds ab Geschäftsjahr 2003 neu zugewiesen hatte.
Weitere Auskünfte: Dr. Martin Leuenbeger, Generalsekretär der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Telefon 061 925 50 55.
Erwahrungen
Der Regierungsrat hat die Ergebnisse folgende Nachwahlen in Gemeinderäte erwahrt:
- | Rünenberg: Heinz Furer |
- | Thürnen: Eugen Nussbaumer |
- | Hemmiken: Adrian Meier |
- | Langenbruck: Trudi Portmann-Lötscher |
- | Arisdorf: Alex Kämpfen |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | den von der Einwohnergemeindeversammlung Känerkinden am 8. Dezember 2003 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Neumatt - Hinrauft - Gassacker" |
- | die von der Einwohnergemeindeversammlung Seltisberg am 15. Dezember 2003 beschlossene Mutation "Parz. 853, 1363" zum Teilzonenplan Dorfkern und zum Zonenplan Siedlung. |
Hinweis an die Medien Die Finanz- und Kirchendirektion (Rheinstrasse 33b, Liestal) lädt am 31. März 2004 auf 10.30 Uhr zu einer Medienkonferenz ein mit folgendem Thema: Staatsrechnung 2003 (Einladungen wurden bereits versandt.) |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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