Übersicht Regierungsrat

Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
www.bl.ch/vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Besserer Schutz für die Bezeichnung "Schweiz" und das Schweizerkreuz


Der Regierungsrat stimmt dem Gesetzgebungsprojekt "Swissness" des Bundes zu. Mit diesem wird der Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland verstärkt.


Bezeichnungen wie "Schweizer Qualität", "Made in Switzerland" und das Schweizerkreuz werden von immer mehr Unternehmen verwendet. Damit häufen sich auch die Fälle von missbräuchlicher Verwendung. Dieser wirtschaftlichen Realität trägt die geltende Gesetzgebung nicht ausreichend Rechnung. Die bestehenden Schwächen sollen mit dem Gesetzgebungsprojekt "Swissness" behoben werden.


Der Regierungsrat befürwortet die in die Vernehmlassung geschickte Revisionsvorlage des Bundes. Neu soll das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben Kriterien zur präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts enthalten. Ergänzend werden zusätzliche Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verstärken. So sollen Herkunftsangaben, die auf einen geografischen Ursprung hinweisen, der für eine besondere Qualität, den Ruf oder eine andere Eigenschaft der Ware ursächlich ist (geografische Angaben), künftig auch für nicht-landwirtschaftliche Waren in ein Register aufgenommen werden können. Solche geografische Angaben sowie Ursprungsbezeichnungen sollen unter strengen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarken ins Markenregister eingetragen werden können. Weiter sieht der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen vor, dass das Schweizer Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft vorbehalten ist. Hingegen dürfen die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz von allen gebraucht werden, falls das bezeichnete Produkt tatsächlich aus der Schweiz stammt. Das gilt neu nicht nur für Dienstleistungen, sondern auch für Waren.


Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Generalsekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 37



 

Arbeitslosenversicherung langfristig finanziell sichern

In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement begrüsst der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Absicht des Bundesrates, die Arbeitslosenversicherung (ALV) langfristig im finanziellen Lot zu halten. Ebenso befürwortet er es, dass die zu diesem Zweck vorgeschlagenen Massnahmen nicht dazu führen, das etablierte System und Regelwerk der ALV vollständig umzukrempeln, sondern mit punktuellen Massnahmen vorzugehen. In Frage zu stellen ist allerdings, ob es richtig ist, für die nächsten Jahre von einem mittleren Referenzszenario mit 125'000 Arbeitslosen (bisher 100'000) auszugehen - auch wenn dies im Schnitt der letzten Jahre die faktische Zahl war. Für den Staat muss eine möglichst geringe Zahl an Arbeitslosen ein zentrales Ziel sein, welches durch die Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen zu erreichen ist. Arbeitsplätze müssen geschaffen und gesichert werden - steigende Arbeitslosenzahlen dürfen langfristig nicht "akzeptiert" werden, indem die ALV auf immer höhere durchschnittliche Arbeitslosenzahlen ausgerichtet wird. Auch wenn wir in der Schweiz nach wie vor vergleichsweise erfreulich geringe Arbeitslosenzahlen ausweisen, scheint doch auch bei uns der strukturelle Systemmechanismus, dass die Leistungen von Sozialversicherungen stetig ausgebaut und stetig zunehmend in Anspruch genommen werden, langfristig zu spielen. Nach jedem Konjunkturzyklus liegt das Niveau der Sockelarbeitslosigkeit etwas höher als zuvor. Dieser Tendenz muss aktiv entgegengewirkt werden, sie darf nicht passiv akzeptiert werden.


Bei den Massnahmen begrüsst der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft diejenigen, die auf der Ausgabenseite ansetzen, fast ausnahmslos. Er ist auch klar der Meinung, dass es unter allen Umständen vermieden werden muss, dass die ALV in zunehmendem Mass Leistungen ausserhalb ihres Zielbereichs übernimmt. Dass dies keine Absage an die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ist, sollte in der Vorlage aber deutlicher ausgeführt werden. Den diesbezüglichen Bedenken und Anliegen sollte darüber hinaus durch Schaffung eines Artikels im Gesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), der die Finanzierung der IIZ in grundsätzlicher Art und Weise regelt, Rechnung getragen werden.


Der zusätzlichen Einnahmenäufnung von 486 Mio. Franken durch erhöhte ALV-Beiträge steht der Regierungsrat jedoch ablehnend gegenüber. Die Belastung der natürlichen und juristischen Personen durch öffentliche Abgaben hat in den letzten Jahren in unserem Land laufend zugenommen, was die Wettbewerbsfähigkeit und freie Konsumkraft schwächt. Weitere Belastungen zeichnen sich ab (IV-Sanierung etc.). Dass die ALV trotz bester Wirtschaftslage bisher keine Schulden abbauen konnte, zeigt doch in erster Linie, dass die Leistungsseite der ALV strukturell überlastet ist. Es muss aus dieser Sicht die Forderung gestellt werden, die finanzielle Besserstellung der ALV noch vermehrt durch Massnahmen auf der Ausgabenseite zu erreichen.


Auskünfte: Dr. Thomas Keller, Vorsteher KIGA Baselland, Telefon 061 826 77 01



 

Baselbieter Regierung einstimmig für Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vom Bundesrat beabsichtigte Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hält er fest, dass das mit der EU erzielte Verhandlungsresultat - in Kenntnis der ursprünglichen Verhandlungsposition der EU - grundsätzlich befriedigt.


Die vorgesehene Übergangsphase von zwei Jahren, während der weiterhin arbeitsmarktliche Beschränkungen (Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, Kontingente) erlaubt sein sollen, erscheint dem Regierungsrat relativ kurz bemessen angesichts der wirtschaftlichen Situation in den beiden neuen EU-Staaten. Deshalb wird erwartet, dass bei einer ernsthaften Störung des schweizerischen Arbeitsmarktes die vereinbarte Verlängerung um drei Jahre auch wirklich wahrgenommen wird.


Als erfreulich beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass für die beiden neuen EU-Mitgliedstaaten eigene, gestaffelt steigende Kontingente bestehen. Nur auf diese Weise ist ein geordneter Wechsel von der bisherigen, restriktiven Regelung zur künftigen, liberalen Regelung möglich. Weiter wäre es zu begrüssen, wenn diese neuen EU-Kontingente keine Auswirkungen auf die bestehenden Drittstaaten-Kontingente hätten. Diese Kontingente sind schon heute äusserst knapp bemessen. Gerade im Kanton Basel-Landschaft besteht ein unveränderter Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten wie den USA oder Kanada. Die Kontingente für die neuen EU-Mitgliedstaaten schaffen hierfür keinen Ausgleich.


Die vorgesehene Regelung, wonach Kurzaufenthalter bis zu vier Monaten für eine Zulassung entweder die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen oder dem Kurzaufenthalter-Kontingent angerechnet werden müssen, erschient sinnvoll, weil so eine übermässige Zuwanderung von schlecht qualifizierten Arbeitskräften verhindert werden kann. Der Regierungsrat ist auch überzeugt, dass Dienstleistungen aus den beiden neuen EU-Mitgliedstaaten mit hohem Gewinn in der Schweiz erbracht werden können; deshalb begrüsst er die Aufrechterhaltung der Zulassungsbeschränkungen in den als sensibel eingeschätzten Branchen (Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gartenbau, Reinigung in Industrie oder Haushalten, Bewachungs- und Sicherheitsdienst).


Auskünfte: Stefan Bloch, Ressortleiter Arbeitsaufsicht, KIGA Baselland, Telefon 061 826 77 63



 

100. Geburtstag in Birsfelden

Am 27. März 2008 kann Frau Frieda Eglin ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am Donnerstag, 27. März 2008, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


-

die von der Gemeindeversammlung Muttenz am 22. November 2005 beschlossenen Mutationen zum Zonenreglement Siedlung in der Gewerbezone und zum Zonenreglement Siedlung, die Revisionen des Strassennetzplans und des Strassenreglements sowie die am 16. Oktober 2006 beschlossene Mutation Käppelibodenweg zum Zonenplan Siedlung (mit Ausnahmen resp. Änderungen)

-

den vom Gemeinderat Wahlen am 12. November 2007 beschlossenen Gesamt- Bau- und Strassenlinienplan Siedlung.


 

Mitteilung an die Medien

Die Regierungsratssitzung vom 25. März 2008 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 1. April 2008.


Wir wünschen Ihnen schöne Ostern.


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

Back to Top