Übersicht Mitteilungen Regierungsrat | |
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email | |
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Mit grossem Bedauern hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom Bandscheibenvorfall von Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel Kenntnis genommen, welcher sie zur Zeit zur stationären ärztlichen Behandlung zwingt. Der Regierungsrat wünscht Elsbeth Schneider gute Besserung und hofft auf baldige Genesung. Die Stellvertretung wird - soweit notwendig - gemäss der geltenden Stellvertreterregelung und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachpersonen der Bau- und Umweltschutzdirektion durch Regierungsrat Erich Straumann wahrgenommen. Dies betrifft vor allem die Vertretung von regierungsrätlichen Geschäften aus dem Geschäftskreis der Bau- und Umweltschutzdirektion in der kommenden Landratssitzung vom 24. Februar 2005.
Baselbieter Regierung begrüsst personenbezogene Vorschriften für den beruflichen Umgang mit gefährlichen Chemikalien
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat eine Stellungnahme zu zehn Departementsverordnungen verabschiedet, mit denen der Bund den beruflichen Umgang mit gefährlichen Chemikalien regeln will. Diese Verordnungen betreffen die Chemikalien-Ansprechperson, die Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen und Fachbewilligungen für die Desinfektion von Badewasser, für die Schädlingsbekämpfung in diversen Anwendungsbereichen, für die Verwendung von Holzschutzmitteln und für den Umgang mit Kältemitteln. Das Verordnungspaket, dessen Anhörung der Bund im Dezember 2004 eröffnet hat, ist Teil des Ausführungsrechts zum neuen Chemikaliengesetz, mit dem die Schweiz das Chemikalienrecht der Europäischen Union weitgehend übernimmt und den Verkehr mit Chemikalien liberalisieren will. Die bis heute geltenden personenbezogenen Vorschriften über den Umgang mit Giften nach der Giftgesetzgebung werden aufgehoben.
Die Regierung begrüsst im grossen Ganzen die vom Bund vorgeschlagene Regelung über die personenbezogenen Anforderungen für den beruflichen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen. Die Regierung erachtet es als notwendig, dass die Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern und die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Gasen der Bewilligungspflicht unterstellt bleiben. Der Baselbieter Regierungsrat beantragt dem Bund jedoch auch einige Nachbesserungen der Verordnungsentwürfe. Beispielsweise soll die Sachkenntnis auch für diejenigen Hersteller und Importeure von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen geregelt werden, welche ihre gewerblichen Kunden mit Sicherheitsdatenblättern über Gefahren und Schutzmassnahmen informieren müssen. Zudem vertritt der Regierungsrat den Standpunkt, dass Firmen, die Chemikalien in Verkehr bringen, welche ernste Augenschäden verursachen können sowie diejenigen, welche Lampenöle und Selbstverteidigungssprays abgeben, den Behörden eine Ansprechpersonen melden müssen. Schliesslich verlangt die Regierung vom Bund, dass das neue Chemikalienrecht frühestens sechs Monate nach Beschlussfassung in Kraft tritt, damit die Kantone rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen des kantonalen Rechts vornehmen können.
Auskünfte: Dr. Josef Tremp, Fachstelle Stoffe und Chemikalien, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 / 925 55 42, E-Mail: Joseph.Tremp@bud.bl.ch
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | die Änderung der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Bubendorf |
- | die Änderung der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Füllinsdorf |
- | die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wenslingen |
- | den von der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Eichstrasse / Lindenstrasse, Lindenweg / Burenweg" |
- | den vom Gemeinderat Bottmingen beschlossenen Baulinienplan "Känelmattstrassse, Parz. 1880" |
- | den vom Gemeinderat Dittingen beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Parz. Nr. 142" |
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat verabschiedet:
- | den Entwurf einer Vorlage an den Landrat in Sachen Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB). Das heutige Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches aus dem Jahr 1911 wurde im Laufe der Jahre durch viele Teilrevisionen ergänzt und hat deshalb stark an Systematik und Lesbarkeit eingebüsst. Mit der Totalrevision wird die Gesetzessystematik erheblich verbessert, indem die Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen für die Gerichtsbehörden in die Zivilprozessordnung überführt und die Beurkundungsvorschriftes des Dekrets über die öffentlichen Beurkundungen ind das Gesetz integriert werden. Zudem werden Lücken und Mängel behoben, die in der Verwaltungspraxis festgestellt wurden. Die Gesetzessprache wird modernisiert und es werden geschlechtsneutrale Begriffe verwendet. |
- | den Entwurf einer Vorlage an den Landrat über die Änderung der Bezeichnung "Arbeitserziehungsanstalt Arxhof" in "Massnahmezentrum für junge Erwachsene "Arxhof" (Änderung des Dekrets vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz, SGS 140.1). |
- | eine Änderung der Verordnung der Gebühren der Polizei Basel-Landschaft. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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