Übersicht Mitteilungen Regierungsrat | |
Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email | |
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Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes; Vernehmlassung
Im Rahmen der Behandlung des Entlastungspakets aus der generellen Aufgabenprüfung (GAP) hatte der Landrat die vorgeschlagene Massnahme im Bereich der Kinder- und Jugendzahnpflege, die einen weitgehenden Abbau der entsprechenden Beiträge vorsah, an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine separate Vorlage auszuarbeiten, welche eine gewisse soziale Abfederung vorsieht.
Der Regierungsrat schlägt nun vor, an der Aufhebung der Beiträge im Bereich der kieferorthopädischen Behandlungen festzuhalten, wobei eine grosszügige Übergangsregelung Härtefälle bei laufenden Behandlungen und bei Kindern, welche sich aufgrund ihres Alters für die entsprechenden Risiken nicht privat versichern können, auffangen soll. Zahnkontrollen, Kariesprophylaxe und konservierende Behandlungen sollen jedoch weiterhin beitragsberechtigt bleiben. Weiter wird angestrebt, die heute recht aufwändigen administrativen Abläufe zu vereinfachen und damit kostengünstiger zu gestalten.
Der Regierungsrat hat heute den Entwurf einer Landratsvorlage zur Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes genehmigt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beauftragt, das öffentliche Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
[Vgl. Vernehmlassungen]
Auskunft: lic. iur. Urs Knecht, Rechtsabteilung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 09
Totalrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes; Vernehmlassung
Das 1980 in Kraft gesetzte kantonale Wirtschaftsförderungsgesetz hat sich als wichtiges Instrument der kantonalen Wirtschaftspolitik grundsätzlich bewährt. Insgesamt hat der Regierungsrat auf Empfehlung der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz seit 1981 über 190 ein- oder mehrjährige Förderungsbeiträge in der Höhe von über 32,3 Mio. Franken für Massnahmen zu Gunsten der kantonalen Standort- und Wirtschaftsförderung bewilligt. Die gesellschaftlichen, politischen und real ökonomischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 25 Jahren jedoch so stark verändert, dass die ausgeprägt strukturpolitisch ausgerichtete gesetzliche Grundlage mit ihrer ausgesprochen einzelbetrieblichen Förderungsorientierung den gewandelten Ansprüchen an eine zeitgemässe und wirkungsvolle kantonale Wirtschafts- und Standortpolitik nicht mehr zu genügen vermag. Mit einer Totalrevision des Gesetzes soll die kantonale Wirtschaftsförderung auf eine neue, zeitgemässe und zukunftsorientierte Rechtsgrundlage gestellt werden. Der Regierungsrat hat die Revisionsvorlage heute zu Handen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.
Das neue Wirtschaftsförderungsgesetz beinhaltet im Wesentlichen zwei Massnahmepakete: eines zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und eines mit gezielten Massnahmen zu Gunsten einzelner Unternehmen. Dabei wird der Fächer möglicher Wirtschaftsförderungsmassnahmen neu ausgerichtet und gegenüber dem bestehenden Gesetz geöffnet. Die Schwerpunkte verlagern sich zu Gunsten der Standortentwicklung, der Kooperation sowie der Standortpromotion und es werden neue Akzente gesetzt.
Gegenüber dem geltenden Wirtschaftsförderungsgesetz zeichnet sich die neue Vorlage durch folgende Neuerungen aus: Klare Umschreibung der Grundsätze für die Wirtschaftsförderung; breite Auffächerung der Förderungsmassnahmen, um dem Einzelfall gerecht zu werden; Erweiterung der Kompetenz der Wirtschaftsförderungskommission; gesetzliche Verpflichtung zum Betrieb einer Auskunfts-, Beratungs- und Koordinationsstelle für die Wirtschaftsförderung; Stärkung der finanziellen Autonomie des Wirtschaftsförderungsfonds.
Mit der Neuausrichtung des Wirtschaftsförderungsgesetzes will der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen, seine Standort- und Wirtschaftspolitik auch weiterhin mit gezielten Wirtschaftsförderungsmassnahmen flankierend unterstützen zu können.
[Vgl. Vernehmlassungen]
Auskunft: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 56 93
Beitrag an Sanierung der Kirchenmauer in Blauen
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung einen Betrag von rund CHF 102'000.-- für die bereits erfolgte Sanierung der Kirchenmauer in Blauen gesprochen. Die im frühen 18. Jahrhundert erbaute Kirche St. Martin in Blauen befindet sich auf einem markanten Hügel oberhalb des Dorfes. Der Kirchhügel wird von einer Bruchsteinmauer eingefasst, die an mehreren Stellen sanierungsbedürftig war. Zusammen mit der Kantonalen Denkmalpflege ist die Mauer gesichert und teilweise neu aufgebaut worden. Für die Sanierungsarbeiten haben Bund und Kanton Subventionsbeiträge bewilligt. Mit dem Abschluss dieser Sanierung im Oktober 2005 und mit der Fertigstellung der Innenrenovation der Kirche St. Martin im Herbst 2002 ist nun dieses malerische Ensemble für die nächste Generation gesichert.
Auskunft: Brigitte Frei-Heitz, Kantonale Denkmalpflegerin, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel 061 925 55 75
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 25. Oktober 2005 beschlossene Mutation "Umzonung Parzelle 6204 (Betreutes Alterswohnen an der Lärchenstrasse") zu den Zonenvorschriften Siedlung. |
- | die vom Einwohnerrat Liestal am 20. April 2005 beschlossene Aufhebung des Baureglementes 1974 mit Änderungen und Nachführungen des Zonenreglementes Siedlung sowie Änderungen und Nachführungen der Teilzonenvorschriften Zentrum (mit Ausnahme). |
- | die von der Einwohnergemeindeversammlung Tecknau am 8. Dezember 2005 beschlossene Mutation "Voreimatt / Hauptstrasse" zum Zonenplan Siedlung + Landschaft. |
Wahlen
Der Regierungsrat hat gewählt:
- Eva Baur in den Schulrat des Gymaniums Liestal für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31.7.2008
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
- | die Änderung der Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 13. Dezember 1994 beschlossen und auf den 1. März 2006 in Kraft gesetzt. |
- | das vom Landrat beschlossene Gesetz über die Einführung eines zweistufigen Instanzenzugs in Steuersachen (Staats- und Bundessteuer) auf den 1. März 2006 in Kraft gesetzt. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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