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Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

 

Vorlagen für das Abstimmungswochenende vom 16. Mai 2004


Für das Abstimmungswochenende vom 16. Mai 2004 sind folgende eidgenössischen und kantonalen Vorlagen angesetzt worden:


a.

die Änderung vom 3. Oktober 2003 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (11. AHV-Revision)

b.

den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze

c.

das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben ("Steuerpaket")

Kantonale Vorlagen:


d.

die formulierte Verfassungsinitiative für eine faire Partnerschaft

e.

die nicht formulierte Sicherheitsinitiative

f.

die nicht formulierte Bildungsinitiative

g.

die nicht formulierte Spitalinitiative

Die Ansetzung der kantonalen Vorlagen steht unter dem Vorbehalt, dass der Landrat die Initiativen am 19. Februar 2004 zur Volksabstimmung verabschiedet.


Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01



 

Förderung der umweltfreundlichen Landwirtschaft

Der Regierungsrat hat die Umweltschutzverordnung den neuen Gegebenheiten in der Praxis angepasst. Die bisherigen Umstellungsbeiträge an den Biolandbau werden teilweise abgelöst und durch eine verstärkte Beratung ersetzt. Auch andere Massnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft sollen möglich sein.


Seit 1990 zahlt der Kanton Beiträge an die Umstellung von Landwirtschaftsbetrieben auf den Biolandbau. In den Jahren 1995 bis 1997 stellten am meisten Betriebe um. Zur Zeit stagniert die weitere Entwicklung des Biolandbaues. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain führte deshalb eine Umfrage unter den landwirtschaftlichen Organisationen durch, um die Gründe für die Stagnation zu erkennen. Es sind vor allem der hohe Arbeitsaufwand im Biolandbau, das grosse Risiko für Ertragsausfälle und die mangelnden Bekämpfungsmöglichkeiten für bestimmte Krankheiten und Schädlinge.


Mit der Änderung der Umweltschutzverordnung per 1. März 2004 werden nun die pauschalen Beiträge an den Biolandbau durch spezifische abgelöst. Sie sollen den Betrieben gezielt dort helfen, wo die Umstände sie hindern, auf den Biolandbau umzustellen. Zudem soll die die Landwirtschaft besser über den Biolandbau aufgeklärt werden. Der Kanton wird wie bisher die Bio-Forschung unterstützen. Zudem erlaubt es die Verordnung, die Einführung umweltschonender Anbautechniken in der ganzen Landwirtschaft - nicht nur im Biolandbau - zu fördern. Die Neuerungen sind kostenneutral ausgestaltet.


Weitere Auskunft: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Telefon 061 976 21 27



 

Ja zur Änderung des eidgenössischen Arbeitsgesetzes

Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des eidg. Arbeitsgesetzes und die damit beabsichtigte Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre. Für die Anpassung des Arbeitsgesetzes spricht zunächst die Tatsache, dass die zivilrechtliche Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 ebenfalls bei 18 Jahren festgelegt worden ist. Bereits einige Jahre vorher wurde das Stimm- und Wahlrechtsalter in eidgenössischen Belangen auf 18 Jahre gesenkt, nachdem zahlreiche Kantone - darunter auch der Kanton Basel-Landschaft - den 18jährigen das Stimm- und Wahlrecht schon lange vorher zugestanden hatten. Stehen den jungen Erwachsenen im Alter von 18 Jahren jedoch alle zivilen und politischen Rechte uneingeschränkt zu, so erscheint es nicht folgerichtig, diese Personenkategorie im Erwerbsleben einschränkenden Sondervorschriften zu unterstellen. Vielmehr sollte die Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren in einheitlicher Weise nunmehr in sämtlichen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens flächendeckend vollzogen werden.


Überdies entspricht das Schutzalter 18 der im internationalen und europäischen Recht stipulierten Grenze des Schutzes jugendlicher Arbeitnehmender, so dass die Gesetzesänderung auch im Hinblick auf eine sinnvolle Harmonisierung schweizerischer Normen mit internationale Standards zu begrüssen ist.


Weitere Auskunft: Dr. Thomas Keller, Vorsteher KIGA Baselland, Pratteln, Telefon 061 826 77 02



 

30'000 Franken an Fachstelle Tabakprävention der Lungenliga beider Basel

Die Fachstelle Tabakprävention der Lungenliga beider Basel wird für die Jahre 2004 bis 2006 mit einem finanziellen Beitrag von 30'000 Franken unterstützt. Die 1997 ins Leben gerufene Fachstelle leistet für die Region unverzichtbare Dienste. Sie arbeitet dabei mit drei Ansätzen: Verhinderung des Einstiegs ins Rauchen (Zielgruppe: vor allem Jugendliche), Förderung des Ausstiegs (Zielgruppe: Erwachsene), Schutz vor Passivrauchen (Zielgruppe: ganze Bevölkerung). Besonders wichtig für den Kanton Baselland ist die regionale Umsetzung von national lancierten Projekten. Hier sind insbesondere das Projekt "Experiment Nichtrauchen" (Verhinderung des Einstiegs, Projekt mit Schulklassen) und die Aktivitäten rund um den internationalen Tag des Nichtrauchens (31. Mai) zu nennen. Diese Dienstleistungen können für den Kanton von keiner anderen Stelle erbracht werden. Insbesondere das Projekt "Experiment Nichtrauchen" geniesst im Kanton Basel-Landschaft grosse Beachtung. Im Jahr 2003 haben 197 Schulklassen am Wettbewerb teilgenommen. Die Fachstelle Tabakprävention ist mit den zuständigen Stellen im Kanton gut vernetzt: mit der Gesundheitsförderung Baselland, dem Suchtpräventionsbeauftragten und der Fachstelle Jugend und Gesellschaft der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Die Zusammenarbeit ist vorbildlich.


Auskunft: Irene Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Telefon 061 925 62 86



 

Verlängerung der Verträge über die Opferhilfe

Der Regierungsrat hat die Leistungsaufträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit den Vereinen Nottelefon, Opferhilfe beider Basel und Triangel über den Betrieb je einer Opferberatungsstelle am Steinenring 53 in Basel für das Jahr 2004 genehmigt.


Die finanziellen Leistungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für den Betrieb von allen drei Opferhilfe-Beratungsstellen belaufen sich auf maximal 526'500 Franken pro Kanton. Die drei Leistungsaufträge treten rückwirkend per 1. Januar 2004 in Kraft und gelten für ein Jahr.


Für weitere Auskünfte: Barbara Zimmerli, stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion BL, Tel. 061 925 58 30



 

Leistungsauftrag für begleitete Besuchstage

Der Regierungsrat hat für das Jahr 2004 erstmals einen Leistungsauftrag mit dem Verein "frauenplus Baselland" in Liestal über die Durchführung von begleiteten Besuchstagen abgeschlossen. Der Leistungsauftrag gilt für ein Jahr und sieht einen Beitrag von maximal 35'000 Franken vor.


Das Projekt "begleitete Besuchstage" wurde zuvor durch Spendengelder und Mittel des Lotteriefonds Basel-Landschaft finanziert. Die begleiteten Besuchstage sind ein Angebot für Eltern mit Besuchsrechtskonflikten infolge einer Trennung oder Scheidung. Mit den begleiteten Besuchstagen werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit die persönlichen Kontakte mit dem getrennt lebenden Elternteil in einem neutralen und geschützten Umfeld stattfinden können. Die Erfahrungen zeigen, dass die begleiteten Besuchstage einem grossen Bedürfnis entsprechen und rege genutzt werden.


Für weitere Auskünfte: Barbara Zimmerli, stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion BL, Tel. 061 925 58 30



 

Wahlen

Der Regierungsrat hat gewählt:


-

Katrin Leuch-Bartels in die Auswahlkommission des Chancengleichheitspreises beider Basel als Vertreterin des Frauenrats Baselland sowie Margret Baader-Buri als Vertreterin der Wirtschaftskammer Baselland;

-

Andres Klein, Gelterkinden, als Mitglied der Kommission Naturschutz im Wald.


 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


-

die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 20. November 2003 beschlossene Mutation Nr. 18 zum Quartierplan Ortskern

-

die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 8. Dezember 2003 beschlossene Mutation "Höhenweg/Im Kaspar" zu den Zonenvorschriften Siedlung

-

die von der Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck am 16. Dezember 2003 beschlossene Mutation zu Ziffer 2.6 des Strassenreglementes.

Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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